Corona-Pandemie
Erkältet oder COVID-19? - Telefon-AU jetzt auf 14 Tage erweitert
Ärzte dürfen Patienten mit leichten Erkältungssymptomen jetzt länger via Fernkontakt krankgeschreiben. Das gilt auch bei COVID-19-Verdacht, unter bestimmten Voraussetzungen.
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Ärzte dürfen Krankschreibungen nach einem Telefonat nun für 14 Tage ausstellen – vorübergehend und wenn die Voraussetzungen stimmen.
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Berlin. Eine nur nach Telefonat mit dem Patienten erfolgende Krankschreibung darf jetzt für bis zu 14 Tage ausgestellt werden. Auf diese Verlängerung haben sich KBV und Krankenkassen zu Wochenbeginn verständigt. „Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt“, heißt es.
Und: Die Regelung gilt auch, wenn ein Verdacht auf eine Coronainfektion besteht, aber nur das genannte Beschwerdebild geschildert wird. Vor zwei Wochen hatte die Selbstverwaltung bereits die Krankschreibung nach telefonischer Anamnese sowie die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes für die Dauer einer Woche erlaubt. Die jetzige Verlängerung der Telefon-AU ist zunächst befristet bis 23. Juni.