Brustimplantate

Erneute Freisprüche für TÜV

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KÖLN. Erneuter Erfolg für den TÜV Rheinland: In der juristischen Auseinandersetzung über die Verantwortung für den Einsatz fehlerhafter Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) haben die Landgerichte Frankfurt und Nürnberg-Fürth Klagen betroffener Frauen abgewiesen.

Bereits in vorherigen Verfahren hatten die Gerichte keine Verantwortung des TÜV erkennen können. Die Prüfstelle ist nach eigenen Angaben von PIP über das in den Implantaten verwendete Silikon getäuscht worden und hat selbst Strafanzeige gegen das Unternehmen gestellt.

 Der TÜV teile das Interesse der Patientinnen mit PIP-Implantaten an einer umfassenden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP, heißt es in einer Mitteilung. (iss)

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