Kommentar
Es bleibt eine Gratwanderung
Auch nach dem Urteil des BGH zum „künstlich hinausgezögerten Tod“ ist und bleibt es eine Gratwanderung: Kein Gericht der Welt wird jemals exakt feststellen können, wann eine lebenserhaltende Maßnahme abgebrochen werden muss oder nicht. Diese Entscheidung wird Ärzten niemals abgenommen werden können. Und daher wird selbst die zu Lebzeiten geäußerte Willensbekundung immer wieder im konkreten Fall geprüft, auch wenn die Konsequenzen für Ärzte oft schwer zu ertragen sind.
Umso schwerer wiegt die Entscheidung, liegt keine Willensbekundung vor. Wie ist der mutmaßliche Wille des Patienten einzuschätzen? Wo und wann weicht eine Behandlung vom medizinischen Standard ab? Gibt es konkrete Hinweise darauf, dass dieser Mensch in der finalen Phase seines Lebens unendlich leidet? Und was sagen die Angehörigen?
Selbst das Genfer Gelöbnis gibt keine klaren Antworten auf komplizierte Fragen, zeigt aber implizit auch die Grenzen auf: „Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.“
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