Corona-Pandemie

Falsche Atteste ausgestellt? Staatsanwaltschaft klagt Duderstädter Ärztin an

Impfunfähigkeitsbescheinigungen für Kinder und Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht: Einer Ärztin wird vorgeworfen, aus ideologischen statt medizinischen Gründen gehandelt zu haben.

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Leichtfertig sollten Atteste nie ausgestellt werden. Eine vorsätzlich falsche Bescheinigung kann sogar den Staatsanwalt auf den Plan rufen.

Leichtfertig sollten Atteste nie ausgestellt werden. Eine vorsätzlich falsche Bescheinigung kann sogar den Staatsanwalt auf den Plan rufen.

© Kzenon / stock.adobe.com

Duderstadt/Göttingen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat jetzt zwei Anklagen gegen eine Ärztin aus Duderstadt erhoben, die falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben soll. Die 55-Jährige engagiert sich seit langem in der Corona-Leugner-Szene und ist auch bei diversen Demonstrationen als Rednerin aufgetreten, wo sie gegen Schutzimpfungen, die Maskenpflicht und andere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie agitierte.

Die Strafverfolgungsbehörde wirft ihr zum einen vor, als Ärztin zwei Impfunfähigkeitsbescheinigungen für zwei Kinder im Alter von einem Jahr beziehungsweise fünf Jahren ausgestellt zu haben. Diese Bescheinigungen könnten beispielsweise in Kindertagesstätten vorgelegt werden – ergeben jedoch in der Sache keinerlei Sinn, da es keine zugelassene Corona-Impfung für diese Altersgruppe gibt, Kleinkinder also ohnehin nicht geimpft werden können. Die Ärztin habe darin ausgeführt, dass die Kinder strikt von allen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen oder geforderten Schutzimpfungen dauerhaft freizustellen seien, da das jeweilige Kind ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden könne und dürfe.

Atteste ohne Untersuchung?

Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft der Ärztin vor, zwischen April 2020 bis März 2021 insgesamt 16 jeweils gleich lautende Atteste zur Vorlage bei Polizei, Behörden oder Gesundheitsamt ausgestellt zu haben. Darin werde den jeweiligen Personen bescheinigt, dass diese aufgrund gesundheitlicher Probleme aus ärztlicher Sicht von der Verpflichtung zu befreien seien, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Anklage zufolge soll die Ärztin gewusst haben, dass sämtliche Personen keine gesundheitlichen Einschränkungen hatten, die eine entsprechende Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen könnten. In einigen Fällen soll sie die Bescheinigung auch ohne vorherige Untersuchung ausgestellt haben.

Im Zuge der Ermittlungen wurden im Januar auch die Praxisräume der bekennenden Impfgegnerin durchsucht. Die Ärztin legte gegen die Durchsuchung Beschwerde ein, das Landgericht Göttingen wies diese allerdings als unbegründet zurück.

Auch Gebrauch falscher Atteste ist strafbar

Falsche Atteste auszustellen ist gemäß Paragraf 278 des Strafgesetzbuches strafbar: Ärzte, die wider besseres Wissen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausstellen, heißt es dort, werden mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Auch Inhabern falscher Atteste drohen strafrechtliche Sanktionen.

Laut Paragraf 279 StGB kann, wer von einem solchen Zeugnis Gebrauch macht, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen Gesundheitszustand zu täuschen, mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. (pid)

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