Urteil des Landgerichts Hamburg

Falsche Masken-Atteste: Arzt zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Hamburger Arzt befreit seine Patienten in der Corona-Zeit reihenweise von der Maskenpflicht. Die Atteste stellt er ohne eine Untersuchung aus. Jetzt zieht ihn ein Gericht dafür zur Rechenschaft.

Veröffentlicht:
Der angeklagte Arzt sitzt zwischen seinen Anwälten und Prozessbeteiligten im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude.

Der Angeklagte (M) sitzt zwischen seinen Anwälten und Prozessbeteiligten im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude. Das Gericht verhängte gegen den 80 Jahre alten Arzt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monate Haft.

© Christian Charisius/dpa

Hamburg. Wegen falscher Masken-Atteste während der Corona-Pandemie hat das Landgericht Hamburg einen Arzt für Innere Medizin zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Angeklagt war der 80 Jahre alte Mediziner wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 57 Fällen. „Die Beweisaufnahme hat diese Vorwürfe vollumfänglich bestätigt“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Die Atteste aus der Zeit von April 2020 bis September 2021 seien allein deswegen unrichtig gewesen, weil sie ohne vorherige Untersuchung ausgestellt worden seien. Der Angeklagte habe die Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht zum Teil nur nach telefonischem Kontakt abgegeben. Es sei ein Grundsatz ärztlichen Handelns, dass es ohne Untersuchung keinen Befund geben könne.

Verteidiger fordern Freispruch und fechten Urteil an

Das Gericht untersagte dem Angeklagten, drei Jahre lang Masken-Atteste auszustellen. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Seine Verteidiger legten noch im Gerichtssaal Revision ein, wie sie anschließend erklärten. Sie hatten Freispruch gefordert. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die rund 60 Zuschauer reagierten mit Empörung und Zwischenrufen auf das Urteil, ein Teil von ihnen verließ den Saal nach der Verkündung des Strafmaßes. Vor dem Beginn der Verhandlung hatten sie eine Schweigeminute eingelegt. Als der Angeklagte den Saal betrat, forderte ein Zuschauer laut Freispruch für ihn, wofür es kräftigen Applaus gab.

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Die Vorsitzende Richterin tadelte das Verhalten des Publikums während der 27 Verhandlungstage. Die Zuschauer hätten die Wachtmeister beleidigt und sich „absolut respektlos“ gegenüber dem Gericht verhalten. Sie habe so etwas noch nie erlebt. „Ich bin entsetzt“, sagte die Richterin.

Wegen des Zusammenhangs mit der Corona-Pandemie sei der Prozess ein vermeintlich politisches Verfahren. Es aber nicht um die Aufarbeitung der Pandemie, sondern allein um die Ausstellung von 57 unrichtigen Gesundheitszeugnissen gegangen, betonte die Richterin. Der Angeklagte sei nicht verurteilt worden, weil er eine andere Meinung oder auf der Straße demonstriert habe. „Das muss eine Demokratie aushalten.“ Verurteilt worden sei er, weil er die eigene Haltung über das Recht gestellt habe.

Richterin: Ärzte stehen nicht außerhalb der Rechtsordnung

Es sei unredlich, wenn der Angeklagte erkläre, dass er schon immer wusste, dass Masken nichts nützen. Sachverständige hätten damals die Hoffnung gehabt, dass sie etwas bringen. „Die Realität hat uns eines anderen belehrt“, sagte die Richterin. Die demokratischen Verantwortungsträger hätten in der Pandemie neue und sehr schwierige Entscheidungen treffen müssen. Ärzte stünden nicht außerhalb der Rechtsordnung. „Wer gegen geltendes Recht verstößt, der wird bestraft.“

Als strafverschärfend wertete die Kammer die Uneinsichtigkeit des Angeklagten. Er habe bis zum Schluss gesagt, dass er alles wieder so machen würde. „Sie sehen sich als Held“, warf die Richterin dem 80-Jährigen vor.

Ärztekammer Hamburg distanzierte sich von der Initiative

Auf dem Weg zu einer Demonstration nach Leipzig sei er am 7. November 2020 von der Polizei kontrolliert worden. Während der Kontrolle habe er anderen Personen angeboten, ihnen ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht auszustellen. Das zeige, dass er die staatlichen Maßnahmen systematisch unterlaufen habe.

Der Mediziner war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Leiter der Initiative „Ärzte für Aufklärung“. Die Initiative war in der Corona-Zeit wegen ihrer Kritik an den Schutzmaßnahmen und Warnungen vor einer Zwangsimpfung in Medien scharf angegriffen worden.

Die Hamburger Ärztekammer hatte sich von der Initiative distanziert. Sie untersagte dem Angeklagten, weiter Masken-Atteste auszustellen und habe ihm ein Zwangsgeld von 1.000 Euro angedroht, sagte die Richterin. Darum verhängte die Kammer für die Taten nach diesem Verbot härtere Einzelstrafen. (dpa)

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Kommentare
Almut Rosebrock 14.12.202407:13 Uhr

Mitbürger waren verzweifelt, da das Gros der Ärzte, aus Angst, verweigert hat, Atteste auszustellen.
Letztlich ist der Arzt dem Wohl seines Patienten verpflichtet.
Die "Ärzte für Aufklärung", von Dr. Walter Weber bereits am 15.4.20 gegründet, da sie den Betrug zu "Pandemie" erkannten, die allgemeine Panikmache stimmte nicht mit den Fakten überein, wie auch die RKI-PROTOKOLLE belegen, haben Forschung zu Masken, Auswirkungen, zum Beispiel der Konzentration an CO2 darunter, angestellt.
FREiHEIT der Wissenschaft ist derzeit nicht gegeben. Und muss neu erkämpft werden. Auch gegen "Gerichtsmacht".
Man wünschte sich mehr mutige Kollegen.

Almut Rosebrock 14.12.202407:06 Uhr

Volle Solidarität mit Dr. Walter Weber ist angesagt. Die Verbrechen und Grundrechtebrüche der Corona-Zeit waren inakzeptabel.
Dr. Weber ist seit inzwischen 55 Jahren verantwortlich praktizierend Arzt, mit Schwerpunkt Onkologie. Die Masken behindern den lebenswichtigen Akt der gesunden Atmung!
Unter Maske treten CO2-Konzentrationen von 1 bis 3% auf, in Frischluft sind es 0,04%.
CO2-Vergiftung, zugleich Unterversorgung mit Sauerstoff führen bei sensiblen Patienten zu Kopfschmerzen, Atemnot, Schwindel, Unwohlsein, Konzentrationsproblemen, außerdem können Panik, Atemnot, Allergien auftreten.
Teils wurden Kinder, alte Menschen, Schwangere zu stundenlangem Tragen dieses auch "Zeichen der Unterwerfung" gezwungen, im Schulunterricht, im ÖPNV. Hamburg war besonders hart mit Mädchenpflicht, FFP2 war im ÖPNV verpflichtend.
Es gibt keinen Nachweis, dass das tatsächlich gewirkt hat! Dagegen sind auch giftige Ausdünstungen aus dem Material, sowie Abriebteile der Masken tief in der Lunge gefunden worden.
Die natürliche Atmung, Durchatmung der Lungen bis in die Spitzen, ist existentiell wichtig, durch den Atemstoß werden auch Keime weit weg geschleudert - die so unter der Maske in der Wärme "gedeihen".
Als Prozessbeobachterin kann ich nur sagen, eine derartig ignorant dreiste Richterin und Staatsanwältin, beides junge, blonde Damen, hätte ich mir nicht träumen lassen.
Fast alle Beweisanträge wurden abgelehnt.
Das Genfer Gelöbnis muss beachtet werden! Volle Hochachtung vor allen kritischen Ärzten - die leider dafür in ihrer Existenz zerstört werden.
Widerstand kostet - wie "früher".
Revision muss sein. Recht und Wahrheit müssen HEUTE hier erstritten werden.
Ich bin Apothekerin.

Almut Rosebrock antwortete am 14.12.202407:08 Uhr

Leider hat in einem Wort des vorigen Kommentars - "Mädchen" statt "Maske" - die Autokorrektur zugeschlagen. ...

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