Corona-Urteil

Freiheitsstrafe und Berufsverbot für Ärztin wegen zig falscher Maskenatteste

Auf Zuruf soll eine Ärztin Tausende Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht erstellt und damit viel Geld verdient haben. Das Amtsgericht Weinheim hat den Fall nun abgeschlossen.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Wegen falscher Maskenatteste ist eine Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Wegen falscher Maskenatteste ist eine Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

© Friso Gentsch/dpa

Weinheim: In einem der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste während der Corona-Pandemie hat ein Gericht eine Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt – es geht um 4247 Fälle. Zudem verhängte es laut der Direktorin des Amtsgerichts Weinheim am Montag ein vorläufiges Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28.000 Euro eingezogen werden. Darüber hinaus verurteilte das Gericht eine Angestellte zu einer Geldstrafe.

Bei dem eingezogenen Geld handelt es sich nach Angaben des Gerichts um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen habe. Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen – ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. „Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme“, heißt es in der Mitteilung.

Im Fall der Angestellten ging das Gericht davon aus, dass die Frau „von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte“. Daher befand es eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro als ausreichend und sah von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Denn die Staatsanwaltschaft Mannheim ficht das Urteil an. Es entspreche nicht den Vorstellungen der Anklagebehörde, sagte deren Sprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Um eine härtere Strafe zu erwirken, habe man Berufung zum Landgericht eingelegt. (dpa)

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