Forschungsförderung
Finanzausschuss mit Herz für (Medizin-)Innovatoren
In die Debatte um die steuerliche Forschungsförderung kommt Bewegung. Gelingt in dieser Legislaturperiode der große Wurf?
Veröffentlicht:BERLIN. Bereits 2013 hatte sie Eingang gefunden in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung: Die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland. Realisiert wurde sie indes nicht. Nun keimt vor allem auch in der Pharma- und Medizintechnikbranche die Hoffnung auf, dass das Thema im politischen Berlin wieder verfolgt wird – und zwar mit der notwendigen Ernsthaftigkeit. Denn die zum Teil sehr stark mittelständisch geprägten Branchen würden stark von dem staatlichen Anreiz profitieren – im internationalen Vergleich hinkten sie in puncto steuerliche Forschungsförderung hinterher, mahnte in der Vergangenheit der Biotech-Branchenverband Bio Deutschland.
Die aufkeimende Hoffnung liegt in der Tatsache begründet, dass die Mehrheit der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses am Montag für die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland eingetreten ist.
So erklärte die Unternehmensberatung Ernst & Young, die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung biete sich als Instrument an, um eine im internationalen Vergleich ersichtliche Lücke in der bisherigen Förderlandschaft zu schließen. Gerade das ausdrückliche Ziel der Großen Koalition, die Digitalisierung des Mittelstands voranzutreiben, würde dadurch verfolgt.
In der von der Ausschussvorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Anhörung ging es um drei Initiativen von Oppositionsfraktionen. So sieht ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf vor, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Forschung betreiben, einen „Forschungsbonus“ erhalten sollen. Dieser Bonus solle 15 Prozent aller Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) betragen und allen Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern gewährt werden.
Stark-Watzingers Fraktion hingegen plädiert in ihrem Antrag für die Einführung einer Forschungsförderung mittels einer Steuergutschrift. Die Innovationsaktivitäten der KMU seien seit etwa eineinhalb Jahrzehnten rückläufig, heißt es im Antrag der FDP-Fraktion. Die AfD-Fraktion schlägt in ihrem Antrag ein einfaches Instrument der indirekten Förderung neben der direkten Projektförderung vor. Konzipiert werden solle sie als Steuergutschrift (Tax Credit) auf Basis des Gesamtvolumens der F&E-Aufwendungen in Unternehmen.
Dagegen erklärte der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), die steuerliche Forschungsförderung solle ohne eine Größenbeschränkung auskommen. Innovationen würden oftmals in Netzwerken von Unternehmen aller Größen generiert: „Im Wettbewerb um die Ansiedlung großer forschender Unternehmen sollte Deutschland nicht von vornherein klein beigeben.“
Siemens nannte die steuerliche Forschungsförderung in einer Stellungnahme „von zentraler Bedeutung“. 29 von 35 OECD-Staaten verfügten über entsprechende, attraktive steuerliche Instrumente, Deutschland verzichte bisher auf ein entsprechendes Standortangebot. (maw)