Urteil
Fortbildung richtig belegen, sonst droht Honorarverlust
Eine Praxis muss auf 70.000 Euro Honorar verzichten. Denn: Belege zur Fortbildung müssen der KV pünktlich vorliegen, so das Sozialgericht Düsseldorf.
Eine Praxis muss auf 70.000 Euro Honorar verzichten. Denn: Belege zur Fortbildung müssen der KV pünktlich vorliegen, so das Sozialgericht Düsseldorf.
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