Versorgung im Krankenhaus
Frist bei Personaluntergrenzen wird gerissen
Die Personalsituation in Krankenhäusern soll nun auch per Gesetz geregelt werden. Kritiker kommentieren einen aktuellen Entwurf als "gesundheitspolitischen Kontrollverlust".
Veröffentlicht:BERLIN. Mit einem Sofortprogramm soll die Arbeitssituation in der Alten-und Krankenpflege "spürbar" verbessert werden. So formuliert es das Gesundheitsministerium in dem aktuellen Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG).
Gleichzeitig stocken die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft über Personaluntergrenzen in Krankenhäusern. Beide Vorgänge hängen eng zusammen und sind zwischen Kassen und Krankenhäusern umstritten.
Unter "starker Moderation" des Gesundheitsministeriums habe man sich bei den Personaluntergrenzen auf ein Modell geeinigt, hieß es am Mittwoch beim GKV-Spitzenverband. Ein Jahr nach der gesetzlichen Vorgabe, bis zum 30. Juni 2018 Personaluntergrenzen in "pflegesensitiven Bereichen" festzulegen, fehlt aber immer noch die Datengrundlage.
"Wir haben keinen Überblick über die Stationsbesetzung, wir wissen nicht, wo und wann Fehler geschehen. Wir haben kaum Studien zur deutschen Versorgungssituation", fasste Dr. Wulf-Dietrich Leber die Lage aus Sicht des GKV-Verbands zusammen.
Die Frist Ende Juni werde gerissen, sagte Leber. Ein Inkrafttreten der Untergrenzen zumindest für intensivmedizinische und geriatrische Stationen wie vorgesehen am 1. Januar 2019 sei damit aber nicht in Gefahr. Geplant ist nach gegenwärtigem Stand ein Stufenmodell.
Demnach sollen die Krankenhäuser zunächst für die Geriatrie, die Kardiologie und die Innere Medizin, die Neurologie, die Unfallchirurgie und die allgemeine Chirurgie, die Herzchirurgie und die Intensivmedizin die durchschnittliche Personalausstattung in einem Monat mitteilen. Wissenschaftlich unterfüttert werden sollen diese Daten von einem von den Verhandlungsparteien beauftragten Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.
Entlastung bei den Personalkosten
In einem weiteren Schritt sollen die Krankenhäuser dann darüber Auskunft geben, in wie vielen einzelnen Schichten es zu Unterschreitungen der durchschnittlichen Untergrenzen gekommen ist.
Personal aufstocken sollen dann diejenigen Krankenhäuser, die im Verhältnis von Patientenzahlen und Personal zum schlechtest ausgestatteten Viertel gehören. "Der Sinn ist, eine Gefährdungsuntergrenze zu schaffen. Das ist noch keine gute Pflege", sagte GKV-Verbandsvize Johann-Magnus von Stackelberg zu der sich abzeichnenden Einigung.
Im Ministerium geht man unterdessen davon aus, dass die Verhandlungspartner schnell zum Abschluss kommen. Von einer Ersatzvornahme sehe man daher vorerst ab, sagte ein Sprecher am Mittwoch der "Ärzte Zeitung". "Wir sind in Verhandlungen", hieß es bei der DKG.
Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Krankenhäuser bei den Personalkosten entlastet. In den Fallpauschalen sind die Personalaufwendungen derzeit mit 15 Milliarden Euro enthalten.
Künftig sollen alle dem Krankenhaus entstehenden Personalkosten als wirtschaftlich gelten. Von Kassenseite wurde dieser Passus als "gesundheitspolitischer Kontrollverlust" bezeichnet.