Weihnachtsfeier
Gericht billigt Cannabis-Plätzchen
ZWEIBRÜCKEN. Wer Gästen auf einer privaten Weihnachtsfeier Cannabis-Plätzchen serviert, macht sich nicht strafbar. Das beschloss das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken, wie die Deutsche Anwaltshotline mitteilt (Az.: 1 OLG 1 Ss 2/16). Ein Sohn habe zu einer Familienweihnachtsfeier selbst gebackene Cannabis-Plätzchen mitgebracht.
Einer der volljährigen Gäste habe nach dem Verzehr unter anderem zunehmend Farbe im Gesicht verloren. Das Amtsgericht Rockenhausen habe den Hobbybäcker wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Laut OLG handelte es sich nicht um vorsätzliche Körperverletzung, da er nur eine geringfügige Wirkung in Kauf genommen habe. (maw)