Gericht erlaubt der AOK Impfungen bei McDonald’s

HANNOVER (cben). Schlappe für die Niedersächsische Ärztekammer (ÄKN). Sie unterlag beim Verwaltungsgericht Hannover im Rechtsstreit mit der AOK um öffentliche Impfungen, die die Kasse organisiert hatte. Doch die Kammer setzt nach.

Liebe Leserin, lieber Leser,

den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.

Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.

Ihre Vorteile des kostenlosen Login:

  • Mehr Analysen, Hintergründe und Infografiken
  • Exklusive Interviews und Praxis-Tipps
  • Zugriff auf alle medizinischen Berichte und Kommentare

Registrieren können sich alle Gesundheitsberufe und Mitarbeiter der Gesundheitsbranche sowie Fachjournalisten. Bitte halten Sie für die Freischaltung einen entsprechenden Berufsnachweis bereit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Mehr zum Thema

Sechster Therapiegipfel

Heilmittelverbände pochen auf Direktzugang zu GKV-Leistungen

Vom Opt-in zum Opt-out

Studie: Widerspruchslösung erhöht Organspende-Zahlen nicht

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vom Opt-in zum Opt-out

Studie: Widerspruchslösung erhöht Organspende-Zahlen nicht

Lesetipps
Eine kaputte Ampel

© Hechtenberg / Caro / picture alliance

Exklusiv Nach dem Koalitionsbruch

Gesundheitsexperten warnen vor „monatelangem Reformstillstand“

Ein älterer Mann fasst sich an den Kopf. Es ist noch der Rücken einer Ärztin zu sehen

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Pneumonien, Frakturen, Infarkte

Demenz-Patienten durch Antipsychotika offenbar vielfach gefährdet

Blick in das Plenum des Bundestags. Die Fraktionen der SPD und Unions-Parteien haben sich auf ein Datum für die Neuwahl des Bundestags geeinigt. Am 23. Februar 2025 soll gewählt werden.

© Kay Nietfeld / dpa

Leitartikel zum Kompromiss von SPD und Union

Frühere Neuwahlen – vernünftig und ein Hoffnungsschimmer