Tötung auf Verlangen
Gericht spricht Ärztin frei
DEN HAAG. Nach der Tötung auf Verlangen bei einer demenzkranken Frau ist eine niederländische Ärztin vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.
Die Ärztin habe sorgfältig nach den gesetzlichen Regeln gehandelt, urteilte ein Gericht in Den Haag. Es war der erste Prozess seit der Legalisierung der Tötung auf Verlangen in den Niederlanden 2002.
Die Ärztin hat das Leben einer 74-Jährigen im April 2016 beendet. Die Frau hatte eine Patientenverfügung unterzeichnet, kurz nachdem man bei ihr Alzheimer festgestellt hatte. Jahre später aber, als sie bereits schwer erkrankt war, hatte sie widersprüchliche Angaben zu ihrem Sterbewunsch gemacht. Nach Abstimmung mit den Angehörigen beschloss die Ärztin, das Leben der Frau zu beenden.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen Schuldspruch gefordert allerdings ohne weitere Strafe. Die Ärztin hätte zunächst ein Gespräch mit der Patientin führen müssen. Das aber ließ das Gericht nicht gelten. Das Urteil wird als wichtiges Signal gewertet für die Fälle, dass Patienten ihren Sterbewunsch nicht mehr äußern können.
Die Niederlande hatten als erstes Land der Welt die Tötung auf Verlangen („aktive Sterbehilfe“) unter strengen Bedingungen ermöglicht. Danach muss ein Patient unerträglich und aussichtslos leiden, er muss selbst ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten haben und ein zweiter Arzt muss konsultiert werden. (dpa)