Charité
Gesparte Drittmittel werden umgewandelt
Aus Verbindlichkeiten werden Gewinnrückstellungen: Die Berliner Charité ändert ihren buchhalterischen Umgang mit unverbrauchten Drittmitteln. Doch ausgestanden sein dürfen die Irritationen damit noch nicht.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Affäre an der Berliner Uniklinik Charité um den Umgang mit nicht verbrauchten Drittmitteln ist zumindest bilanzbuchhalterisch geklärt. Doch viele Fragen sind weiterhin offen. Die strittigen Gelder sollen nicht mehr wie bisher als Verbindlichkeiten, sondern als Gewinnrückstellung verbucht werden.
Das entschied am Freitag vergangener Woche der Aufsichtsrat der größten Uniklinik Europas. Nach Charité-Angaben handelt es sich um 34,7 Millionen Euro. In den Medien war zunächst von rund 40 Millionen Euro die Rede.
Nach dieser Klärung kann die Charité auch ihr Jahresergebnis für 2013 beziffern. Sie weist demnach einen kleinen Gewinn von 1,6 Millionen Euro aus. Der Jahresabschluss ist jedoch noch vorläufig. Die formale Feststellung erfolgt erst in der Juni-Sitzung des Aufsichtsrats.
"Die angesparten Drittmittel werden auf Vorschlag des Vorstands und nach erfolgter Zustimmung des Aufsichtsrats zuwendungskonform für Forschungsfinanzierung verwendet werden", teilte Charité-Sprecher Uwe Dolderer zudem mit.
Außerdem habe der Aufsichtsrat den Vorstand gebeten, einen Vorschlag zum künftigen Verfahren der Drittmittelbuchung, zur Verwendungsplanung und Verwendung vorzulegen.
"Das neue Procedere soll vom bisherigen Verfahren abweichen und Transparenz innerhalb der Charité, gegenüber den Aufsichtsgremien und den Mittelgebern gewährleisten", so Dolderer weiter.
Noch offen ist auch die politische und die juristische Bewertung der Vorgänge um die Drittmittel an der Charité. Der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Swen Schulz hat gegenüber dem Fernsehsender rbb erneut versichert, dass der Bundestag weiterhin ein Auge auf die Vorgänge haben wird.
Außerdem hat die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Charité eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass das Geld falsch ausgewiesen worden sei. Das wäre ein Verstoß gegen das Publizitätsgesetz. (ami)