Gewinnerzielung darf nicht Hauptsache sein
NEU-ISENBURG (juk). Teilgemeinschaftspraxen, bei denen die gemeinsame medizinische Dienstleistung und nicht nur die Gewinnerzielung eindeutig im Vordergrund steht, müssen nicht mit der Zahlung von Gewerbe- oder Umsatzsteuer rechnen. Das hat das Bundesfinanzministerium jetzt klargestellt.