Apotheker zum Arznei-Versand

Gleiche Rx-Arzneipreise in jeder Apotheke!

Die Standesvertretung der Apotheker ABDA beharrt auf gleichen Preisen für verschreibungspflichtige Medikamente – egal, ob diese von einer deutschen Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke im europäischen Ausland verkauft werden.

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Verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept. Was dafür zu zahlen ist, kann zwischen Apotheken in Deutschland und ausländischen Versandapotheken differieren. Das wollen die deutschen Apotheker nicht hinnehmen.

Verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept. Was dafür zu zahlen ist, kann zwischen Apotheken in Deutschland und ausländischen Versandapotheken differieren. Das wollen die deutschen Apotheker nicht hinnehmen.

© pixelfokus / stockadobe.com

BERLIN. Auf Ihrer Mitgliederversammlung am Ende der vergangenen Woche hat die ABDA in Berlin Eckpunkte erarbeitet, die sie den Vorschlägen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Sicherung und Weiterentwicklung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung entgegensetzt.

Grundsätzlich begrüßen die Apotheker zwar die von Spahn vorgeschlagenen Punkte zur Etablierung neuer pharmazeutischer Leistungen und Vergütungsmöglichkeiten. Zentrales Thema bleibe aber die Gleichpreisigkeit. Die Vorschläge zur Wiederherstellung der grenzüberschreitenden Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln seien „völlig unzureichend“, stellte die ABDA heraus.

Die Arzneimittelpreisverordnung solle im Sozialgesetzbuch (§ 129 SGB V) verankert werden. Boni auf Rx-Medikamente würden „eine für die deutschen Apotheken unzumutbare und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen vollkommen unkalkulierbare Wettbewerbssituation entstehen“ lassen, befürchtet ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Ausnahmeregelungen für europäische Versandhändler seien weder rechtlich noch politisch zielführend.

Spahn hatte vorgeschlagen, die Rx-Boni ausländischer Versandapotheken zu deckeln. Sie sollen ihren Kunden einen Bonus von höchstens 2,50 Euro je Packung gewähren dürfen.

Was aus Sicht der ABDA nötig ist, um die Preisbindung wiederherzustellen, ist im Eckpunktepapier zusammengefasst worden.

Fünf Forderungen zur Gleichpreisigkeit:

  1. Keine Veränderung des Anwendungsbereichs der Arzneimittelpreisverordnung,
  2. Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in § 129 SGB V (uneingeschränkte Geltung im GKV-Bereich),
  3. Verbot der Gewährung von Boni in der GKV mit Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Krankenkassen,
  4. Verbot der Gewährung von Boni an Privatversicherte / Selbstzahler,
  5. Die Zuwendungsverbote sollen sozialrechtlich und wettbewerbsrechtlich verfolgbar sein.

Die Apotheker stellen zudem klar: Sollte der Gesetzgeber keine Maßnahmen ergreifen, um den einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu sichern und die Arzneimittelpreisverordnung verbindlich für in- wie ausländische Apotheken zu erklären, wolle man an der bisherigen Forderung festhalten, verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszuschließen.

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 hatten die Apotheker ein Verbot des Rx-Versandhandels gefordert. Nachdem Gesundheitsminister Spahn ein solches Verbot auf europäischer Ebene für nicht durchsetzbar erklärte, will die ABDA die Boni abschaffen – europaweit.

Zu den weiteren in der Mitgliederversammlung formulierten Eckpunkten gehören Forderungen zur Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen (etwa Medikationsmanagement), zur Aufstockung des Nacht- und Notdienstfonds und der BtM-Gebühren..

Darüberhinaus wird ein Verbot von Einzelverträgen mit Krankenkassen mit abweichenden Preisen sowie die Begünstigung der Versicherten durch die Krankenkasse bei Bezug im Ausland gefordert. (cnie/run)

Die einzelnen Forderungen der Apotheker in ihrem Eckpunktepapier lesen Sie hier.

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