Ministerin sagt Unterstützung zu

Guben: Krankenhaus meldet Insolvenz in Eigenverantwortung an

Das Naëmi-Wilke-Stift Guben will sich im Schutzschirmverfahren für die Zeit nach der Krankenhausreform fit machen. Brandenburgs Gesundheitsministerin Nonnemacher sieht das Haus auch künftig im Krankenhausplan.

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Guben. Das Gubener Naëmi-Wilke-Stift Guben mit 151 Planbetten hat beim Amtsgericht Cottbus einen Antrag auf Durchführung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Ziel sei eine Umstrukturierung des Stifts zur Vorbereitung auf die Krankenhausreform.

„Ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung schützt diesen rechtlichen Umstrukturierungsprozess und schirmt den Krankenhausbetrieb so ab, dass die Patientenversorgung uneingeschränkt weiterläuft“, erklärt Andreas Mogwitz, Verwaltungsdirektor der Stiftung.

Die Voraussetzungen für eine Umstrukturierung seien gut. „Mit der Weiterentwicklung des Krankenhauses nach der Corona-Pandemie, haben wir jetzt schon das passende Profil für den Betrieb des Krankenhauses unter den Bedingungen der Krankenhausreform erstellt.“

Ministerin: Wir sehen den Standort auch künftig im Krankenhausplan

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte am Mittwoch, man stehe an der Seite der Krankenhäuser des Landes. „Das Naëmi-Wilke-Stift leistet sehr gute Arbeit“, so Nonnemacher. „Das Krankenhaus ist Teil des Krankenhausplans, und wir sehen den Standort auch in Zukunft im Krankenhausplan des Landes Brandenburg.“

Das Land habe in den letzten Jahren durch eine zielgenaue Planung mit der Orthopädie, der Schmerzbehandlung und der Gastroenterologie die Grundlage für Versorgungsschwerpunkte geschaffen.

Dies sei nun die Grundlage für die geplante Umstrukturierung in Guben. „Das Land steht weiter zu diesem Standort und wird den Umstrukturierungsprozess eng begleiten“, so Nonnemacher. In Brandenburg ist Guben nach Spremberg aktuell das zweite Krankenhaus, das das Instrument des Schutzschirmverfahrens nutzt.

Nonnemacher dringt auf Überbrückungsfinanzierung

„Viele Krankenhäuser in Deutschland stehen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand“, so Nonnemacher. Daher sei eine Reform der Krankenhausfinanzierung dringend notwendig. „Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert: Betriebskosten stiegen inflations- und tarifbedingt, gleichzeitig brechen Einnahmen weg.“

Die Finanzierung von Betriebskosten der Krankenhäuser falle aber in die Zuständigkeit des Bundes. Durch die ausbleibende Überbrückungsfinanzierung des Bundes kämen immer mehr Krankenhäuser in existenzielle Schwierigkeiten, so Nonnemacher. „Die Kliniken benötigen jetzt finanzielle Sicherheiten und Hilfen.“ (lass)

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