Drittes Digitalisierungsgesetz
Hat die eGK schon wieder ausgedient?
Neue E-Health-Pläne aus dem Hause Spahn: Ab 2022 sollen alle kartenbasierten Anwendungen durch andere Technik ersetzt werden. Vorgesehen ist auch eine EU-Erweiterung der TI.
Veröffentlicht:Berlin. Die Digitalisierung der medizinischen Versorgung voranzubringen, steht auf der Agenda des amtierenden Gesundheitsministers ganz oben – Coronakrise hin oder her. Nach dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) und dem am Dienstag in Kraft getretenen Patientendatenschutzgesetz (PDSG) rückt nun schon das dritte Gesetzgebungsverfahren zur Sache in Sichtweite.
Eckpunkte Digitalisierungsgesetz
Bald 30 Prozent der EBM-Leistungen per Videosprechstunde?
Noch handelt es sich nur um ein Arbeitspapier aus dem BMG, das ungewohnt nüchtern mit „Digitalisierungsgesetz“ überschrieben ist und die inhaltlichen Schwerpunkte umreißt. Mit einer Entwurfsvorlage dürfte bald zu rechnen sein, da sich die Legislaturperiode dem Ende zuneigt.
Die jüngsten Pläne in Sachen Digitalisierung erscheinen durchaus ambitioniert: Neben erweiterten Möglichkeiten zur Telemedizin, neuen E-Rezept-Optionen sowie ergänzenden Regularien zur Verordnung, Finanzierung und dem Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen auch weitere Leistungsanbieter an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden sowie – analog zu den Apps auf Rezept in der Medizin – Digitale Pflegeanwendungen („DiPA“) in den Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung Eingang finden.
Grenzüberschreitende Versorgung
Besonders herausfordernd ist der Plan, die Telematikinfratruktur in Richtung EU zu öffnen, um eine grenzüberschreitende Versorgung zu ermöglichen. Als erstes sollen den Plänen zufolge ePA und E-Rezept europatauglich gemacht werden. Mit der EU-Erweiterung der TI solle eine „Stärkung der grenzüberschreitenden Versorgung im Pandemiefall“ einhergehen, heißt es.
Details des Gesetzgebungskonzepts, die nicht zuletzt aus der Perspektive ärztlicher Praxisführung und Investitionsplanung interessant sein dürften:
- Videosprechstunden sollen auch während der sprechstundenfreien Zeit stattfinden können, aber auf die Praxiszeiten anteilig angerechnet werden.
- Auch nach ausschließlich telemedizinischer Fernbehandlung soll eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden können.
- Heilmittelerbringer sollen künftig Leistungen mittels Videokontakt anbieten und auch Hebammen Videosprechstunden abhalten dürfen.
- Notfallsanitäter und Hilfsmittelerbringer sollen ebenso an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden wie die PKV, um etwa elektronische Rezepte und Krankschreibungen für Privatversicherte digital abzuwickeln.
- Sämtliche kartenbasierten Anwendungen sollen von anderen Speicher- und Zugriffsarten abgelöst werden. Auf der eGK bleibt demnach künftig nur noch die Krankenversichertennummer gespeichert. Die Organspendeerklärung soll ab 2022 durch Zugriff auf ein, wie es wörtlich heißt, „Organspenderegister“ erfolgen, wobei dieser Zugang auch von der Benutzeroberfläche der ePA aus möglich sein soll, damit Patienten hier ihre Organspendeerklärung abgeben oder ändern können.
Der elektronische Medikationsplan soll ab 2023 in die ePA integriert werden und der Notfalldatensatz durch eine „Patientenkurzakte“ ersetzt werden. Das Versichertenstammdatenmanagment mittels Karte soll ebenfalls ab 2023 entfallen. Die Kassen sollen ihren Versicherten dann auf Wunsch eine „digitale Identität zur Verfügung stellen“. Ärzte und andere Leistungserbringer erhalten ebenfalls eine digitale Identität, wenn sie das wollen.
- Das E-Rezept wird um die Verordnungsfunktionen Häusliche Krankenpflege und Hilfsmittel erweitert. Digitale Verschreibungsdaten sollen automatisch in die ePA einfließen.
- Zudem sollen Betäubungsmittelrezepte digitalisiert werden.