Grippesaison

Hausärzteverband findet Telefon-AU ab März 2024 „zu spät“

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Telefon-AU ab kommende Jahr Teil der Regelversorgung werden. Der G-BA will die Frist dafür wohl voll ausnutzen. Das nervt den Hausärzteverband – ein wenig.

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Berlin. Der Deutsche Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat die Frist für die Einführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kritisiert. „März ist zu spät, völlig richtig“, sagte der Bundesvorsitzende Dr. Markus Beier am Mittwochmorgen in Berlin vor Journalisten.

Die einst während der Pandemie ermöglichte Tele-AU bei Atemwegserkrankungen soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen der Regelversorgung wieder möglichen. Diesen Auftrag hatte der Bundestag dem G-BA im Ende Juni beschlossenen Arzneimittellieferengpassbekämpfungsgesetz (ALBVVG) erteilt.

„Mehr sage ich nicht dazu“

Als Frist für die Änderung der AU-Richtlinie wurde dem Gremium „bis zum 31. Januar 2024“ vorgegeben. Der G-BA hatte zwar am 1. August, drei Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes, den zuständigen Unterausschuss beauftragt. Der Zeitplan des Gremiums sieht allerdings vor, dass das Stellungnahmeverfahren erst Mitte November beginnen und das Plenum erst Mitte Januar die Änderung beschließen soll.

Mit der zweimonatigen Beanstandungsfrist für das Bundesgesundheitsministerium könnte es dann bis März dauern, bis die Tele-AU für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind, wieder möglich ist. Theoretisch könnte der G-BA den Zeitplan etwa bei kürzerem Beratungsbedarf noch verkürzen.

Hausärztechef monierte zwar die späte Frist, wollte den G-BA für dessen Zeitplan aber nicht direkt kritisieren. Mit Blick auf die Praxen sagte er: „Wir leben im Alltag sehr mit Pragmatismus. Mehr sage ich dazu nicht.“ (nös)

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