Kommentar zur E-Card
Hausaufgaben für Kassen
Und immer soll es die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gewesen sein: Die Aufregung um die angeblich gehackte Karte entpuppt sich bei genauerer Analyse als ein Organisationsversagen bei manchen Krankenkassen im Kundenverkehr.
Daraus sollten die Beteiligten allerdings auch lernen für den zukünftigen Umgang mit der Gesundheitskarte.
Sicher, die Krankenkassen sind nicht zu einer Identitätsprüfung verpflichtet, wenn sie ihre Versicherten darum bitten, ein Lichtbild für die Karte zu schicken. Die eGK hat keine Ausweisfunktion, und das ist auch in Ordnung so.
Nach dem Online-Rollout wird die Sache allerdings etwas anders aussehen. Zwar braucht bei einer Adressänderung dann keine neue eGK mehr ausgestellt zu werden, die Karte wird online über das Kartenterminal aktualisiert.
Doch ist eines unbedingt zu beachten: Der Zugriff auf die Patientendaten in der Telematikinfrastruktur wird in Zukunft nur mit Eingabe der PIN des Patienten möglich sein.
Fatal wäre zum Beispiel, wenn der Dieb einer eGK bei der Kasse anrufen und vorgeben könnte, seine PIN vergessen zu haben und dann umstandslos eine neue bekommen könnte. Hier haben nach den jüngsten Erfahrungen einige Kassen noch Hausaufgaben zu machen.
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