Berufshaftpflicht

Hebammen wechseln ihren Makler

Der deutsche Hebammenverband (DHV) verhandelt ab Herbst mit einem neuen Anbieter über Konditionen der Berufshaftpflicht. Günstigere Prämien sind jedoch eher zweifelhaft.

Von Jonas Tauber Veröffentlicht:
Geburtsvorbereitung durch eine Hebamme: Freiberufler mit wenig Geburten sehen sich durch hohe Prämien häufig in ihrer Existenz bedroht.

Geburtsvorbereitung durch eine Hebamme: Freiberufler mit wenig Geburten sehen sich durch hohe Prämien häufig in ihrer Existenz bedroht.

© Klaus Rose

BERLIN. Der deutsche Hebammenverband (DHV) wechselt den Makler, über den er die Berufshaftpflichtdeckung für seine Mitglieder einkauft.

Ab Herbst soll der zur Ecclesia Gruppe gehörende Makler Staun die Konditionen des Gruppenvertrags aushandeln, bisher war Securon der Vermittler.

Eine DHV-Sprecherin begründete die Änderung mit einem personellen Wechsel bei Securon und damit, dass Staun das beste Angebot vorgelegt habe.

Versicherungsmakler verschaffen ihren Kunden einen Marktüberblick und handeln einen passgenauen Versicherungsvertrag mit den Versicherern aus. In der Hebammenhaftpflicht ist der Markt relativ leicht zu überblicken, weil nur noch eine Handvoll Gesellschaften solche Deckungen anbieten.

Mehrere Versicherer haben sich aus dem Geschäft verabschiedet, es gilt als unprofitabel. Zuletzt hat sich im Juli 2015 die Nürnberger Versicherung zurückgezogen.

Wenig Optionen für Freiberufler

Der DHV-Vertrag ist so gut wie die einzige verbliebene Möglichkeit für freiberufliche Hebammen, die zur Berufsausübung zwingend vorgeschriebene Versicherung abzuschließen. Für den Vertrag haben sich mehrere Versicherer unter Führung der Versicherungskammer Bayern (VKB) und unter Beteiligung der R+V zusammengeschlossen.

Dass der Vertrag künftig von einem anderen Makler betreut wird, dürfte kaum etwas an den seit Jahren hohen und weiter steigenden Prämien für die Hebammenhaftpflichtversicherung ändern.

Über den seit 1. Juli 2015 geltenden Vertrag muss eine freiberufliche Hebamme, die Geburtshilfe leistet, 20 Prozent mehr berappen als im Vorjahr, nämlich 6274 Euro jährlich.

Seit 2010 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen den Hebammen Vergütungszuschläge, die den Prämienanstieg ausgleichen sollen. Allerdings bringt das nur bei einer Mindestanzahl von Geburten spürbar Erleichterung.

Die große Koalition hat deshalb einen sogenannten Sicherstellungszuschlag vorgesehen, der Hebammen mit vergleichsweise wenigen Geburten entlasten soll. Der DHV und die Krankenkassen verhandeln derzeit über die Ausgestaltung.

Die Versicherer begründen den steten Prämienanstieg mit einer höheren Schadenlast. Das Problem sind nicht mehr Fehler in der Geburtshilfe, sondern höhere Kosten pro Schadenfall, sagte Harald Speil vom Versicherer VKB auf einer Veranstaltung des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin.

Behandlungs- und Pflegekosten, Schmerzensgeld und prognostizierter Verdienstschaden des Kindes können sich zu Millionenschäden summieren.

Speil bezifferte die durchschnittliche Schadenhöhe bei einem schweren Geburtsfehler auf 2,6 Millionen Euro. 30 solcher Fälle verzeichne das DHV-Konsortium jährlich.

Um den Prämienanstieg aufzuhalten, hat die Bundesregierung im Versorgungsstärkungsgesetz einen Regressverzicht der Krankenkassen vorgesehen. Das Gesetz tritt 2016 in Kraft. Kommt es zu einem Schaden, können sich die Kassen bisher die Behandlungskosten von den Haftpflichtversicherern zurückholen.

Hoffen auf Qualitätsmanagement

Künftig soll das in allen Fällen wegfallen, in denen Hebammen nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Thomas Renner, Referatsleiter im Bundesgesundheitsministerium, bezifferte den Anteil von Regressen am Gesamtschadenvolumen auf 40 Prozent.

Politik und Versicherungswirtschaft wollen den Prämienanstieg außerdem mit einem Ausbau des Qualitätsmanagement stoppen. Der derzeit geltende DHV-Vertrag läuft Ende Juni 2016 aus.

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