Praxis-EDV
Hilfe-Katalog für besseren Systemwechsel
BERLIN.Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) hat mit "bvitg transfer" nun einen Empfehlungskatalog zur standardisierten Datenmigration bei Systemwechseln in Arztpraxen veröffentlicht.
Und ruft alle Interessierten auf, diesen Katalog bis zum 28. März zu kommentieren.
Ziel der Handlungsempfehlungen, die die bvitg-Mitglieder - zu denen übrigens auch die großen Arztsoftware-Anbieter gehören - gemeinsam entwickelt haben, ist eine komfortable und verlustfreie Migration von Daten im Falle eines Systemwechsels oder bei Praxiszusammenschlüssen zu gewährleisten.
Immerhin 5000 solcher Wechsel soll es laut dem Verband pro Jahr geben. Das E-Health-Gesetz enthält in seiner derzeitig geplanten Fassung zwar ebenfalls Regelungen für eine bessere Datenportabilität, setzt hier aber auf ein Zertifizierungsverfahren der KBV und entsprechende Standards bzw. Schnittstellenbeschreibungen.
Damit wird laut bvitg die Komplexität der Praxen, die mehr als die rein gesetzlich zu dokumentierenden Daten mitbringen, nicht abgedeckt.
"So ist beispielsweise der Wechsel eines Arztes von einer Berufsausübungsgemeinschaft in eine andere mit organisatorischen und entwicklungsseitigen Herausforderungen verbunden, die mit einer Schnittstellenbeschreibung allein gar nicht zu lösen sind", sagt Andreas Kassner, Geschäftsführer der bvitg Service GmbH.
Dabei würde eine Vielzahl von Daten übergeben, die nicht in den Hoheitsbereich der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fallen.
Der Empfehlungskatalog bvitg-transfer berücksichtigt neben Informationen zum Übernahmeprozess auch Fragen zum Datenschutz, zur Projektplanung oder zur Fremdsystem-Anbindung.
Entsprechende Checklisten sollen Praxen sowie Softwarehersteller zudem bei der Vor- und Nachbereitung des Datenimports und -exports unterstützen.
Der Verband wünscht sich nun, dass bvitg-transfer als ein "aus der Praxis und mit der notwendigen Erfahrung seitens der Industrie entwickelter Empfehlungskatalog" anerkannt wird. (reh)
Der Weg zum Handlungskatalog und seiner Kommentierung: www.bvitg.de/bvitg-transfer.html