Hygiene-Pfusch? Urteil gegen Orthopäden erwartet

FULDA (reh). In dem Prozess um den Fuldaer Orthopäden, der trotz erheblicher Hygienemängel in seiner Praxis operiert und damit drei Patienten geschädigt haben soll, wird am 29. März voraussichtlich das Urteil fallen.

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Wie auch die Staatsanwältin, so fordern die Anwälte der betroffenen Patienten zweieinhalb Jahre Haft und ein Berufsverbot des 63-JährigenArztes für chirurgische Eingriffe, heißt es in dem Bericht.

Die beauftragte Gutachterin Dr. Constanze Wendt sei sich ziemlich sicher, dass sich die Patienten bei der Op mit den Streptokokken infiziert hätten.

Wendt sagte laut der FZ auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters: "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit haben sich die Patienten bei der Op infiziert. Und ebenso klar ist für mich, dass die Ursache dafür hygienische Mängel sind."

Der Orthopäde hingegen habe erklärt, dass er in ein, zwei Jahren seinen Beruf aufgeben wolle. Sein Anwalt habe Freispruch gefordert, weil er die Kausalität dafür, dass der Arzt die Verantwortung für das Leid der Opfer trage nicht für gegeben halte.

Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft hatte auf "Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz" geklagt.

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