E-Health
IT-Verband für Nachbesserungen
KV-Netz und Telematikinfrastruktur könnten sich in puncto Arztbriefe gegenseitig Konkurrenz machen. Dies ist ein Kritikpunkt unter vielen des Verbandes der Gesundheits-IT an dem geplanten E-Health-Gesetz.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Hersteller von Gesundheits-IT-Lösungen fordern beim geplanten E-Health-Gesetz ein stärkeres Bekenntnis zu medizinischen Anwendungen auf der Telematikinfrastruktur. Kritisiert wird auch, dass der Patient außen vor bleibt.
Anlässlich einer Feier zum 20. Verbandsjubiläum fasste der Geschäftsführer des Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg), Ekkehard Mittelstaedt, die Position der Industrie zum geplanten E-Health-Gesetz noch einmal bündig zusammen.
Neues E-Health-Portal
Zum zwanzigsten Verbandsjubiläum startet der Bundesverband Gesundheits-IT am 1. April 2015 ein neues Gesundheits-IT-Portal.
Über die Websitewww.health-it-portal.de sollen einerseits Verbandsinformationen kommuniziert werden. Andererseits soll die Seite eine herstellerneutrale Plattform für Gesundheits-IT-Lösungen sein. Für medizinische Einrichtungen soll dadurch die Suche nach geeigneten IT-Systemen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke einfacher werden. Es wird außerdem einen umfangreichen Veranstaltungskalender geben.
Zwar begrüße man ausdrücklich, dass die Gesundheits-IT mit dem Gesetz wieder auf die politische Agenda rücke. "Die vorgesehenen Maßnahmen treffen allerdings nicht durchweg das, was wir uns wünschen", so Mittelstaedt.
Die im Gesetz vorgesehene Förderung von Arzt- und Entlassbriefen wird von der Industrie grundsätzlich befürwortet.
Allerdings laufe gemäß derzeitiger Planung die Förderung just in dem Moment aus, in dem die Arztbriefe nicht mehr über das KV-Netz, sondern über die Telematikinfrastruktur versandt werden sollten, so Mittelstaedt.
Aus Sicht des Verbands besteht deswegen die Gefahr, dass sich KV-Netz und Telematikinfrastruktur gegenseitig Konkurrenz machen.
Kritisch sehen die Unternehmen auch, dass - anders als vom damals noch FDP-geführten Gesundheitsministerium ursprünglich geplant - keine Instanzen geschaffen werden, mit denen eine Einigung auf sektorübergreifende IT-Standards erzwungen werden kann.
Stattdessen wird lediglich ein Interoperabilitätsverzeichnis geschaffen, in das jeder Sektor seine eigenen Standards eintragen kann, um so Transparenz zu erzeugen.
Mittelstaedt: "Wer die Potenziale von E-Health nicht nutzen möchte, der sorgt dafür, dass Standardisierungs- und Interoperabilitätsfragen innerhalb der Sektoren entschieden werden."
Professor Peter Haas von der Fachhochschule Dortmund ist vor allem darüber enttäuscht, dass der Patient im Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz kaum eine Rolle spielt.
Die geplante Einführung eines Medikationsplans auf Papier für Patienten mit fünf oder mehr Medikamenten lässt der langjährige Wegbegleiter der Gesundheits-IT in Deutschland nicht als Patienteneinbindung gelten.
Wer die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen möchte, brauche nicht nur eine papierbasierte Liste von Medikamenten, sondern digitale Verordnungsdaten inklusive Informationen zu Diagnosen und Laborwerten. "Der Patient ist im neuen Gesetz nicht vorgesehen", so Haas.