Arztbewertungsportale

Jameda möbelt Arztsuche auf

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MÜNCHEN. Deutschlands nach eigenen Angaben größte Online-Arztempfehlung Jameda will Ärzten mehr Service bieten.

Wie das Unternehmen mitteilt, können Ärzte mit der neuen Arztsuche unabhängig von ihrem Kundenstatus nun noch besser zielgerichtet die Patientengruppen ansprechen, die zu ihrer Praxis passen.

In die Ergebnislisten der neuen Arztsuche fließen demnach neben der Bewertungsnote und der Anzahl der Bewertungen auch die Bewertungsinhalte, Empfehlungen anderer Ärzte sowie die Eigenangaben der Mediziner zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten ein.

Die überarbeitete Arztsuche biete Patienten nun auch die Suche nach passenden Ärzten und Heilberuflern für bestimmte Erkrankungen und Eingriffe. (maw)

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Kommentare
Peter Gorenflos 26.07.201815:41 Uhr

Aufgemöbelte Arztsuche lenkt von unlauterem Wettbewerb ab

Nach dem Urteil gegen die Profillöschung bei Jameda 2014 erklärte Wolfgang Büscher, Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofes und zuständig in der Angelegenheit, ausdrücklich, dass der Werbe-Aspekt des Portals unberücksichtigt geblieben war. In einer juristischen Fachzeitschrift, deren Herausgeber er auch ist – GRUR Prax – veröffentlichte er daraufhin einen grundlegenden Artikel zum Thema „Soziale Medien, Bewertungsplattformen & Co“. Er kommt in Kapitel 3 (S. 8 ff) zu dem Ergebnis, dass bei Bewertungsportalen mit Präsentations- und Werbemöglichkeiten – genau das ist Jameda - das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Anwendung findet. Deshalb dürfen bei Kombinations-Portalen Profile nicht ohne ausdrückliche Genehmigung aufgestellt werden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt die Kommunikations-Freiheit des Portalbetreibers und eine Zwangsrekrutierung kann Schadenersatz-Forderungen nach sich ziehen. Auch die aktuelle DSGVO muss nun berücksichtigt werden. Die Kölner Dermatologin Astrid Eichhorn hatte aber nicht deshalb geklagt. Sie sah völlig zu Recht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt durch das Einblenden von Profilen zahlender Jameda-Kunden in ihrem eigenen Profil. Dass diese zahlende Konkurrenz in der Regel auch die besseren Bewertungs-Durchschnitte hatte, blieb bei diesem Urteil unberücksichtigt, denn das war nicht Gegenstand der Auseinandersetzung.
Aber genau darum geht es. Die Wettbewerbsbehörde kann nicht von Einzelpersonen angerufen werden, sehr wohl aber von der Ärzte- und Zahnärztekammer. Die ZEIT-Statistik mit 6.500 Fällen vom 18. Januar (https://www.zeit.de/2018/04/jameda-aerzte-bewertungsportal-profile-bezahlung/komplettansicht), beliebige Stichproben und die Analyse der schlecht bewerteten Ärzte und Zahnärzte innerhalb von Jamedas Web-Page selbst sprechen eine so klare und deutliche Sprache, dass die Kammern auf der Grundlage von Wolfgang Büschers Artikel Klage bei der Wettbewerbsbehörde einreichen sollten. Das gehört zu ihren originären Aufgaben. Unterlassen sie dies, dann nehmen sie die bereits weit fortgeschrittene Täuschung von Patienten und die Korrumpierung der Kollegenschaft nach dem Motto: „Wer zahlt, gewinnt“ zumindest billigend in Kauf. Solange Jameda sein Werbeportal nicht strikt von einem nicht-kommerziellen Bewertungsportal - mit gleichen Spielregeln für alle Teilnehmer – trennt, kann von Neutralität auf keinen Fall die Rede sein. Der Wirtschaftsstatistik-Professor Walter Krämer aus Dortmund hat gerade eine Master-Arbeit zum Thema ausgelobt. Sie wird die Arbeit von dem ZEIT-Redakteur Tin Fischer weiter vertiefen und wissenschaftlich fundieren. Auf deren Ergebnisse sollten wir aber nicht warten, denn es besteht Gefahr in Verzug.
Auch Jamedas Echtheits-Postulat der Bewertungen ist konstruiert. Wie „gefaket“ diese Bewertungen sind, beweist eine WDR Sendung vom 8.11.2017 und eine RBB Sendung vom 7.5. diesen Jahres. Beliebige Passanten einer Einkaufsstraße in Köln und Berlin haben Ärzte bewertet, die sie gar nicht kannten, und diese Bewertungen sind im Profil der Ärzte tatsächlich veröffentlicht worden. Wenn das Echtheits-Postulat ernst gemeint wäre, dann würde man bei jeder Bewertung einen Behandlungs-Nachweis verlangen. Das ist ganz einfach: man legt der Bewertung ein Smartphone-Foto von einem Rezept, einer Krankschreibung oder einer Überweisung bei und bei Nachfrage des betroffenen Arztes/Zahnarztes leitet man es anonymisiert an diesen weiter. Bewertungsfabriken sind ja nur die Spitze des Eisberges und wenn Jameda gegen diese vorgeht, macht man sich nur vom Bock zum Gärtner. Denn der ZEIT-Artikel legt nicht nur nahe, dass Bewertungs-Durchschnitte manipuliert werden sondern auch, dass zahlende Kunden selbst für zahlreiche Positiv-Bewertungen sorgen. Es bleibt dabei: Bewertungsportale und Werbeportale müssen getrennt werden, andernfalls kommt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Anwendung, wie es Wolfgang Büscher

Peter Gorenflos 03.07.201817:12 Uhr

Jameda lenkt mit der „Bewertung durch Ärzte“ von unlauterem Wettbewerb ab!

Wenn ein Auto über hervorragende technische Eigenschaften verfügt, über ein gutes Design und einen geringen Benzinverbrauch, dann darf man damit werben, um einen angemessen Kaufpreis zu erzielen. Wenn dieses Auto jedoch gestohlen ist, dann macht man sich der Hehlerei schuldig, obwohl die Aussagen zur technischen Qualität korrekt sind.
Wenn ein Restaurantbesitzer mit seiner hervorragenden Speisekarte wirbt, mit der schönen Lage seines Restaurants und dem netten Personal, dann ist das regulärer Wettbewerb in der Gastronomie-Szene. Wenn er aber auch ein Dieb ist, dann kommt er vor Gericht und wird verurteilt. Vor Gericht sind seine Argumente zu seinem – legalen – Gastronomiebetrieb wertlos und wenn er ständig darauf besteht, wie hervorragend sein Restaurant sei, dann wäre das ein plumpes Ablenkungsmanöver, das nicht nur von jedem Richter sofort durchschaut würde.
Jameda betreibt unlauteren Wettbewerb: zahlende Ärzte haben statistisch die besseren Bewertungsdurchschnitte als zwangsrekrutierte Ärzte, die nach Jameda-Lesart das Portal nicht verlassen dürfen, ganz im Gegensatz zu den Verlautbarungen des ehemaligen BGH-Vorsitzenden Wolfgang Büscher in seinem wegweisenden Aufsatz „Soziale Medien, Bewertungsplattformen und Co“. Ob die Bewertungsdurchschnitte durch Jameda nun manipuliert werden, was wahrscheinlich ist, was leicht zu handhaben ist und für das Portal sehr lukrativ ist, oder ob es mit den Profilfotos der „Kunden“ zusammenhängt und deren höherer Aufmerksamkeit: ein Portal bei dem zahlende Kunden besser abschneiden, als zwangsrekrutierte Teilnehmer ist obszön und inakzeptabel, verzerrt den Wettbewerb und setzt Teilnehmer unter Druck, nötigt sie, Kunde zu werden, um Rufschädigungen zu vermeiden.
Jameda soll ruhig werben, eine Plattform für Online-Terminvergabe sein, eine Video-Sprechstunde einrichten, denn Werbung und fairer Wettbewerb sind erlaubt und sogar erwünscht. Aber eine solche Werbe-Plattform muss strikt getrennt werden von einer Bewertungs-Plattform, wie es der Ex-BGH-Vorsitzende Büscher fordert, denn sonst kommt es zwangsläufig zu unlauterem Wettbewerb und der ist strafbar; auch dürfen bei einem Werbeportal auf keinen Fall Teilnehmer zwangsrekrutiert werden, die quasi zum unfreiwilligen Hebel werden, um die zahlende Kundschaft in ein besseres Licht zu stellen (dass es mittlerweile drei offizielle „Alibis“ gibt, ist statistisch völlig irrelevant). Ein gestohlenes Auto darf nicht verkauft werden, das ist Hehlerei, ein Dieb kommt auch dann vor Gericht, wenn er ein legales Restaurant betreibt und Jameda muss sein Werbe-Portal von dem Bewertungs-Portal trennen, weil sonst unlauterer Wettbewerb die zwangsläufige Folge ist. Hält sich Jameda nicht an die Spielregeln, dann muss das Portal zerschlagen werden. Die Kammern sind hier in der Pflicht, die Wettbewerbsbehörden einzuschalten.










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