Hessen
KV-Chef unter Betrugsverdacht
Eine "Katastrophe" und "menschliche Enttäuschung": Krach bei der KV Hessen, der Vorstand steht vor der Abwahl. Gegen KV-Chef Zimmeck ermittelt jetzt der Generalstaatsanwalt. Der Verdacht: Betrug.
Veröffentlicht:FRANKFURT/MAIN (bee). Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat ein Ermittlungsverfahren wegen des "Verdachts des Betrugs" gegen den hessischen KV-Chef Frank-Rüdiger Zimmeck eingeleitet.
Das bestätigte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".
Zimmeck selbst hat in einer schriftlichen Stellungnahme erklärt, dass die Vertreterversammlung gemäß Paragraf 81a SGB V ("Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen") den "Vorgang der Staatsanwaltschaft zur Prüfung unterbreitet hat".
Im Kernbereich gehe es darum, "dass in meiner Praxis während meiner Tätigkeiten für die KVH ein Assistent oder Vertreter tätig gewesen sei, dessen Tätigkeit mit der Zuslassungsverordnung nicht vereinbar gewesen sei", schreibt Zimmeck.
Der Dermatologe aus Limburg ist seit Anfang 2011 Vorsitzender der KV Hessen. Er will "einer staatsanwaltschaftlichen und/oder sozialgerichtlichen Klärung" seiner "eigenen Auffassung nicht vorgreifen."
Enttäuschung in der KV-VV
Denn laut seiner Darstellung handelt es sich um "unterschiedlich zu beantwortende ‚Auslegungsfragen‘".
Gegen Zimmeck wie auch seinen Stellvertreter, Dr. Gerd W. Zimmermann, läuft seit der VV am vergangenen Samstag ein Abwahlverfahren. Gegen den KV-Vize hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Untreue im Februar 2012 Ermittlungen eingeleitet.
Zimmermann hatte vor der Sitzung am Samstag seine Kündigung eingereicht und die VV dann verlassen.
KV-Chef Zimmeck sei alternativ zum Abwahlverfahren ein Aufhebungsvertrag zum 31. März 2013 angeboten worden. "Hierzu werde ich im Vorfeld der Vertreterversammlung entscheiden", sagt er.
Aus dem Umfeld der Vertreterversammlung ist von "menschlicher Enttäuschung" und einer "Katastrophe" zu hören, was das Verhalten der beiden Vorstände betrifft.
Noch gelte aber die Sprachregelung, dass die Inhalte der Sitzung "vertraulich" seien.
Fragen an das Ministerium
Im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen KV-Vize Zimmermann kommen auch auf die Aufsichtsbehörde der KV, das Hessische Sozialministerium unter Leitung von Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU), Fragen zu.
Bereits 2010 hatte der Landesrechnungshof in seinem Bericht unter Kapitel 12 ("Staatliche Kontrolle in der Sozialversicherung") die KV und deren Umgang mit der Gewährung von Zulagen und geldwerten Leistungen kritisiert.
Außerdem heißt es dort: "Der Rechnungshof hat dem Ministerium empfohlen, die Aufsicht über die KV wirksamer wahrzunehmen".
Daraufhin habe das Ministerium das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt (HLPUG) eingeschaltet.
"Das Ministerium hat nach Erhalt und Durchsicht des Berichts den Hessischen Rechnungshof informiert und den Prüfbericht insgesamt an die Staatsanwaltschaft gegeben", erklärt das Sozialministerium auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".
Derzeit hält das Ministerium ein "aufsichtsrechtliches Einschreiten zur Zeit nicht erforderlich", "da die Selbstverwaltung der KV Hessen die Angelegenheit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angeht und sich damit als handlungswillig und handlungsfähig erweist", so das Ministerium weiter.