Resolution gegen TSVG-Kehrtwende

KVen und Ärzteverbände: Lauterbachs Sparpläne führen zu längeren Wartezeiten

Die Vertragsärzte bereiten eine Resolution gegen Lauterbachs geplanten Abriss der Neupatientenregelung vor. Es gibt aber auch ärztliche Stimmen, für die die Regelung nicht sakrosankt ist.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ärztevertreter warnen: Der Wegfall der Neupatientenregelung zöge Konsequenzen nach sich. Patienten müssten womöglich deutlich länger auf Termine warten. (Symbolbild)

Ärztevertreter warnen: Der Wegfall der Neupatientenregelung zöge Konsequenzen nach sich. Patienten müssten womöglich deutlich länger auf Termine warten. (Symbolbild)

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Berlin. „Unverständnis und tiefe Enttäuschung“. Auf diesen Nenner bringen Vertreter des KV-Systems und der ärztlichen Berufsverbände ihre Reaktion auf die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Das geht aus dem Entwurf einer Resolution hervor, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die in der Konzertierten Aktion der KBV vertretenen Berufsverbände am Montagnachmittag gemeinsam formuliert haben. Die Resolution liegt der Ärzte Zeitung vor.

Dass der Minister die Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aufheben wolle, werde „auf das Schärfste“ kritisiert, wettern die Ärztevertreter gegen Teile des Sparprogramms des Ministers. Die vereinigte Ärzteschaft fordert den Gesundheitsminister und den Gesetzgeber „nachdrücklich“ auf, die Aufhebung der Neupatientenregelung im Gesetzgebungsverfahren fallen zu lassen.

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Ärzteverbände warnen vor längeren Wartezeiten

„Ein vom heutigen Bundesgesundheitsminister vor wenigen Jahren als Abgeordneter propagiertes und vorangetriebenes Gesetz soll nun in Teilen wieder zurückgedreht werden, mit dem gleichzeitigen Versprechen an die Patienten, es gäbe keine Leistungskürzungen“, schreiben die Verfasser.

Dann folgt der Hinweis auf Konsequenzen: „Der angekündigte Wegfall der Neupatientenregelung würde nicht ohne massive Folgen – wie etwa längere Wartezeiten auf Termine – bleiben“, warnen die Ärztevertreter. „Wir werden dies in der öffentlichen Diskussion in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen und aufzeigen, dass diese Folgen von der Politik so gewollt sind.“ Es sei damit zu rechnen, dass es in der derzeit angespannten Personalsituation in den Praxen bei einem Wegfall der Neupatientenregelung längere Wartezeiten geben wird, zeigen die Standesvertreter der Politik die Instrumente.

Enttäuschung ist groß: Schutzwall und Impfturbo zählen nicht

Der weitere Entwurfstext geht auf die positive Rolle der Praxen in der Pandemie ein. Die Politik habe die flächendeckende Versorgung durch mehr als 100.000 Praxen zu Recht als Schutzwall für die Krankenhäuser bezeichnet. 19 von 20 COVID-19-Patienten seien ambulant behandelt worden.

Auch in der Impfkampagne seien die Praxen der entscheidende Faktor gewesen. Mehr als 90 Millionen Impfungen seien seit Beginn der nationalen Impfkampagne dort vorgenommen worden, was nur durch das außerordentliche Engagement der Praxisteams möglich gewesen sei.

Es gibt allerdings auch die Gegenrede aus Ärztekreisen. Die Steuerungswirkung der TSVG-Neupatientenregelung gehe gegen null, heißt es in der innerärztlichen Diskussion. Viele Facharztgruppen sähen ihre Patienten ohnehin nur in Abständen von mehr als zwei Jahren, was auch schon vor dem TSVG gegolten habe. Diese Gruppen könnten daher eine Mehrheit ihrer Patienten als neu abrechnen, ohne dass sich an der Versorgungslage etwas geändert habe.

380 Millionen Euro Ausbudgetierungsgewinn im Jahr

Bei der Sitzung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Ärzteverbände am Montag wurde die bisherige Rechnung der Neupatientenregelung beziffert. „Durch die extrabudgetäre Vergütung und die Bereinigung mit arztgruppenspezifischen Auszahlungsquoten sei bundesweit ein „Ausbudgetierungsgewinn“ in Höhe von 380 Millionen Euro bezogen auf ein Jahr entstanden.

Dieser Gewinn werde verloren gehen, wenn die Rückabwicklung der Neupatientenregelung mittels einer Rückführung der TSVG-Bereinigungssummen erfolgen sollte.

Die Verhandlungen dazu müssten im Bewertungsausschuss und aller Voraussicht auch im Schiedsverfahren beim Erweiterten Bewertungsausschuss geführt werden. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hatte die Kürzungen zuletzt ebenfalls auf rund 400 Millionen Euro beziffert.

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