Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
Kabinett beschließt „Update für das Gesundheitswesen“
Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht für das dritte Digitalgesetz aus dem Hause Spahn. Laut Opposition löst der Gesetzentwurf die „grundsätzlichen Probleme“ aber noch nicht. Unter anderem müsse die Digitalkompetenz der Leistungserbringer gestärkt werden.
Veröffentlicht:Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. Damit sei der Weg frei für ein „weiteres Update für das Gesundheitswesen“, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung erklärte. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.
Mit dem dritten Digitalgesetz aus dem Hause Spahn, werde der bereits eingeschlagene Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens „konsequent weitergegangen“, so Spahn. „Unser Gesundheitswesen zeigt in der aktuellen Lage seine Leistungsfähigkeit. Wir dürfen uns nicht darauf ausruhen. Es gilt, das Gesundheitswesen fit zu machen für die 2020er Jahre.“
Videosprechstunde, DiPA, digitale Identität
Das soll unter anderem geschehen durch Digitale Pflegeanwendungen (DiPA), die – analog zu den „Apps auf Rezept“ – in die Erstattungsfähigkeit kommen sollen. Sie sollen Pflegebedürftige beispielsweise dabei unterstützen, den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern. Außerdem soll mit dem Gesetz der Zugang zur Videosprechstunde erleichtert werden. Spahn dazu: „Wir möchten es möglich machen, dass Patienten das Angebot noch besser wahrnehmen können. Dafür sollen über die Telefonnummer 116 117 künftig Termine zu Videosprechstunden vermittelt werden können.“ Gleichzeitig erhalte die Telematikinfrastruktur ein Update. Unter anderem werde es digitale Identitäten geben, mit denen Ärzte und Patienten sich während Videosprechstunden sicher identifizieren zu können.
Klein-Schmeink für mehr Digitalkompetenz
„Der Gesetzentwurf bügelt einige Versäumnisse der Vergangenheit aus, löst aber die grundsätzlichen Probleme nicht“, kommentiert Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzesentwurf. Es müsse nun darum gehen, „die Nutzer von den neu geschaffenen Angeboten zu überzeugen. Das kann nicht per Rechtsverordnung aus dem Ministerium funktionieren. Der Fokus muss viel stärker darauf liegen, die Nutzer einzubeziehen. Allen voran die Patienten müssen endlich systematisch in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden“. Zudem müsse die Digitalkompetenz von Patienten und Behandlern gefördert werden.
Spahn zur DiGA-Kritik
Im Rahmen der Pressekonferenz zum Kabinettsbeschluss ging Jens Spahn auch ein auf zuletzt unter anderem vom GKV-Spitzenverband in die Diskussion gebrachte Kritik zum Erstattungsverfahren für Digitale Gesundheitsanwendungen. Die Kassen hatten hier eine Art „Höchstpreis-Modell“ gefordert, um Wucherpreise zu verhindern, die die Kosten für die Kassen in die Höhe schießen lassen – teils ohne ausreichender Evidenz zum Nutzen der „Apps auf Rezept“.
Der Gesetzesentwurf sieht hier trotz der Kritik keine Änderungen vor. „Wir werden ohne Zweifel diese gesetzliche Regelung überarbeiten müssen“, so Spahn. Allerdings müsse man erst „einen größeren Erfahrungsrahmen gewinnen“. Anders als bei Arzneimittel, für die es bewährte und komplexe Verfahren gebe, müsse das System für DiGA und DiPA noch jeden Tag dazulernen.
Bisher sind erst zehn DiGA zugelassen; 50 sind nach Angaben Spahns noch im Zulassungsverfahren.