Apps auf Rezept
GKV-Spitzenverband zieht Bilanz zu DiGA: hohe Kosten, wenig Nutzen
Angesichts der schleppenden patientenseitigen Nachfrage nach Digitalen Gesundheitsanwendungen plädiert der GKV-Spitzenverband dafür, das Geld der Beitragszahler sinnvoller zu verwenden.
Veröffentlicht:Berlin. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hadert weiter mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Das geht aus dem am Freitag veröffentlichten DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes hervor, der das Versorgungsgeschehen bei den rezeptierbaren Apps auf Rezept unter die Lupe nimmt – und zwar von Januar bis September 2022.Bei einer näheren Betrachtung der bereits vorliegenden Belege des Nutzens von DiGA für die Versorgung zeige sich auch im zweiten Berichtszeitraum, dass nach wie vor für die Mehrheit der Anwendungen bei Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) keine positiven Versorgungseffekte nachgewiesen werden könnten.
So sind laut Bericht zwei Drittel der DiGA lediglich vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden. Von den bislang im Laufe ihres zweiten Erprobungsjahres dauerhaft für die Regelversorgung zugelassenen DiGA wurden drei Anwendungen jedoch nicht in ihrem vollen ursprünglichen Indikationsumfang übernommen, da nur für einen Teilbereich dieser DiGA ein Nutzen durch das BfArM anerkannt wurde. Drei weitere Erprobungs-DiGA wurden zwischenzeitlich wieder gänzlich aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen, ziehen die Kassen Bilanz. Sie mokieren sich gleichzeitig darüber, die Finanzierung der Rohrkrepierer aufgebürdet bekommen zu haben, obgleich sie keine Versorgungsverbesserungen für die Versicherten nachweisen konnten.
Hintergrund: Unabhängig von der Frage, ob ein Nutzenbeleg vorliegt oder nicht, besteht jedoch innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis für Hersteller die Möglichkeit, den Preis für ihre DiGA beliebig festzulegen. „Im Durchschnitt liegen die Herstellerpreise für eine DiGA bei 500 Euro (i. d. R. für ein Quartal). Die Herstellerpreise sind damit gegenüber dem Durchschnittswert aus dem ersten Jahr der DiGA nochmals um 20 Prozent gestiegen und liegen zum einen weit über den Preisen für vergleichbare digitale Anwendungen außerhalb des DiGA-Verzeichnisses““, resümiert der GKV-Spitzenverband.
Drei Stellschrauben identifiziert
Damit DiGA in der Versorgung ankommen, braucht es aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes drei zentrale Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen: Es dürfen ausschließlich DiGA mit einem klaren medizinischen Nutzen für die Patientinnen und Patienten aufgenommen werden. Außerdem muss das Gebot der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben, indem die verhandelten Preise vom ersten Tag der Aufnahme in die Regelversorgung gelten. Und schlussendlich bedarf es einer Harmonisierung der Rahmenbedingungen für DiGA mit anderen GKV-Leistungsbereichen, indem die Leistungserbringenden und der GKV-Spitzenverband in den Zulassungsprozess mit einbezogen werden. So werden Vertrauen und Akzeptanz bei der Ärzteschaft sowie bei den Patientinnen und Patienten gesteigert.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, verdeutlicht das Dilemma der Kassen: „Es gibt augenscheinlich keinen Zusammenhang zwischen Preishöhe und Nutzen. Ganz im Gegenteil: Selbst bei DiGA, die ihren Patientennutzen nicht innerhalb eines Jahres belegen konnten und deren Erprobungszeitraum deshalb verlängert wurde, kam es zu deutlichen Preiserhöhungen. Wenn man bedenkt, dass DiGA derzeit ausschließlich ein Add-on zur bestehenden Versorgung sind, führt diese beliebige Preisbildung und die zusätzliche Möglichkeit der Preiserhöhung im Erprobungszeitraum zu großen Verwerfungen bei der Vergütung von GKV-Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen. Das unterläuft jeglichen Maßstab der Wirtschaftlichkeit in der GKV. Wenn es für die Patientinnen und Patienten keinen Mehrwert gibt, dann sollte überlegt werden, ob das Geld der Beitragszahlenden nicht an anderer Stelle besser eingesetzt wäre.“
Weitere Erkenntnisse aus dem jüngsten Bericht: Die „Apps auf Rezept“ sind noch nicht in der Versorgung angekommen. Seit Anfang 2022 bewegt sich die monatliche Menge der eingelösten Freischaltcodes auf einem nahezu unveränderten Niveau zwischen 10.000 und 12.000 DiGA. Insgesamt wurden bis Ende September rund 164.000 DiGA in Anspruch genommen.
Spitzenreiter Psyche
Betrachtet man das DiGA-Geschehen in den ersten neun Monaten 2022, so fällt auf, dass die Apps auf Rezept für psychische Erkrankungen sowohl in der Zahl mit 16 als auch bei den eingelösten Freischaltcodes mit 53.000 dominieren. Den zweiten Platz teilen sich mit jeweils vier DiGA und 31.000 eingelösten Freischaltcodes die Stoffwechselkrankheiten und die Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems.Die zwei DiGA für Ohrenerkrankungen wurden insgesamt 28.000 Mal heruntergeladen, die vier Apss für Krankheiten des Nervensystems 15.000 Mal sowie die vier onkologischen DiGA insgesamt 2000 Mal. (maw)