OVG Lüneburg
Kein Sachverständigengutachten zur Überprüfung von Medizinklausur notwendig
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg weist den Eilantrag einer durch eine Prüfung gefallenen Medizinstudentin ab. Sie war nicht damit einverstanden, dass ihre Antworten als falsch gewertet wurden. Zu Unrecht, so die Richter.