Aktuelle Rechtsprechung

Keine Altersgrenze für Familienversicherung

Eine Krankenkasse darf Kinder mit Behinderung nicht einfach aus der Familienversicherung der Eltern schmeißen. Auch wenn sie älter als 23 Jahre sind.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

DORTMUND. Behinderte Kinder bleiben ohne Altersbegrenzung in der Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert, entschied das Sozialgericht (SG) Dortmund in einem nun veröffentlichten Urteil.

Das gilt laut der Richter zumindest dann, wenn die Kinder außer Stande sind, selbst für ihren Unterhalt aufzukommen. Wobei die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten des behinderten Menschen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen seien.

Im verhandelten Fall hatte eine gesetzliche Krankenkasse es abgelehnt, eine 27-jährige geistig behinderte Frau aus Hagen kostenfrei über ihren Vater mitzuversichern. Die Begründung: Die Frau sei über 23 Jahre alt und könne sich nunmehr selbst versorgen.

Die Richter am SG Dortmund sahen das anders und verurteilten die Krankenkasse dazu, die Familienversicherung ohne Altersbegrenzung gemäß Paragraf 10 Absatz 2 Nr. 4 SGB V durchzuführen.

Nach medizinischer Beweisaufnahme stehe fest, dass die Frau aufgrund ihrer seit Geburt bestehenden geistigen Behinderung eben nicht in der Lage sei, ihren Unterhalt selbst zu verdienen.

Für die Frau bestehe allenfalls die Chance auf eine gering qualifizierte Tätigkeit im Niedriglohnsektor, die eine Inanspruchnahme aufstockender Grundsicherungsleistungen erforderlich mache. Und damit genüge die Tätigkeit nicht dem Anspruch, sich selbst zu unterhalten.

Az.: S 39 KR 490/10

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