Bundessozialgericht
Keine geschlechtsangleichende Operation non-binärer Personen auf Kassenkosten
Das Bundessozialgericht beurteilt geschlechtsangleichende Eingriffe in den Körper transsexueller oder non-binärer Personen als neue Behandlungsmethoden, für die ein G-BA-Beschluss zur Aufnahme in den GKV-Katalog erforderlich wäre, um erstattungsfähig zu sein.