Datenschutz
Kelber: Arbeitgeber muss konkreten Impfstatus doch gar nicht kennen
Räumt die Koalition Arbeitgebern das Recht ein, den Corona-Impfstatus in ihrer Belegschaft abzufragen? Wenn ja, sollte das republikweit einheitlich geregelt sein, so der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Veröffentlicht:Bonn. In der Debatte um ein mögliches Recht der Arbeitgeber, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zu erfragen, hat sich nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Professor Ulrich Kelber zu Wort gemeldet. Kelber rät demnach zu einer „bundeseinheitlichen Regelung, die einen Flickenteppich verhindert. Der Verordnungsgeber ist jetzt in der Pflicht zu handeln.“
Behördlicherseits stehe man mit der Regierung bereits in Kontakt, heißt es. Mit wenigen Ausnahmen – wie beispielsweise der Gesundheitswirtschaft –, könnten Arbeitgeber und Dienstherren „momentan weder den Impf- oder Teststatus ihrer Beschäftigten erfragen oder irgendeine Art von Testungspflicht anordnen“.
Eine datenschutzrechtliche Regelung sollte aber „im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten getroffen werden“, fordert Kelber. Den konkreten Impfstatus seiner Beschäftigten „müsste die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch gar nicht wissen“, argumentiert der Informatiker mit SPD-Parteibuch. Vielmehr reiche es, wenn Arbeitnehmer beispielsweise lediglich ganz allgemein bestätigen, 2G zu erfüllen, also geimpft oder genesen zu sein.
Wie ein Sprecher der Kelber-Behörde BfDI auf Nachfrage erläuterte, ließen sich gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) derzeit nur in Teilen der Gesundheitswirtschaft Impfstatusabfragen machen. Gemeint ist Artikel 9 der DSGVO. Danach dürfen besonders sensible persönliche Daten, darunter auch Gesundheitsdaten, nur unter bestimmten Bedingungen „verarbeitet“ werden – unter anderem etwa „für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin“. Würde die Bundesregierung Vorgaben mit dieser Einschränkung machen wollen, „wäre das für uns akzeptabel“, so der Behördensprecher.
Eine solchermaßen etwa auf Praxen, Kliniken und Heime beschränkte arbeitgeberseitige Abfrage des Corona-Impfstatus’ zählt in Berlin zu den Optionen, die aktuell diskutiert und geprüft werden. (cw)