DKG sieht großes Interesse

Kliniken sind heiß auf Gelder aus dem Zukunftsfonds

Der Krankenhauszukunftsfonds ist mit 4,3 Milliarden Euro gefüllt. Ende Juli waren davon erst 16,5 Millionen Euro ausgezahlt worden. Doch diese Zahlen werden noch erheblich steigen, ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft sicher.

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Gelder aus dem Krankenhauszukunftsfonds müssen noch in diesem Jahr von den Ländern beantragt werden.

Gelder aus dem Krankenhauszukunftsfonds müssen noch in diesem Jahr von den Ländern beantragt werden.

© Tatjana Balzer / stock.adobe.com

Berlin. Gelder aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind sehr begehrt. Davon geht die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) aus.

„Die Rückmeldungen aus den Ländern haben ergeben, dass fast alle Krankenhäuser Bedarfsmeldungen eingereicht haben, dabei die zugewiesenen Budgets fast vollständig ausgeschöpft wurden beziehungsweise wo dies verfahrenstechnisch möglich war, ein deutlich höherer Mittelbedarf angemeldet wurde“, teilt die DKG auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit.

Die ersten Gelder in Höhe von 16,5 Millionen Euro aus dem insgesamt mehr als vier Milliarden Euro umfassenden Fonds sind bereits Ende Juli ausgezahlt worden. Zum damaligen Zeitpunkt verteilten sich laut Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), bei dem der Fonds angesiedelt ist, die bewilligten Gelder auf 16 Krankenhäuser in drei Bundesländern. Insgesamt seien erst 413 Anträge mit einem Fördervolumen von 244 Millionen Euro beantragt worden, hieß es beim BAS. Man erwarte aber noch viele weitere Anträge.

Langer Atem notwendig

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist nicht überrascht, dass bislang noch nicht mehr Mittel beantragt wurden, denn der Weg zum Krankenhauszukunftsfonds ist kein leichter: Zunächst melden die Krankenhausträger nach Paragraf 14a Absatz 4 des Krankenhausgesetzes (KHG) ihren Förderbedarf mit vom BAS bereitgestellten Formularen beim jeweiligen Bundesland an.

Die Länder entscheiden anschließend, für welche Vorhaben Geld aus dem Zukunftsfonds beantragt werden soll. Das muss innerhalb von drei Monaten geschehen. Vor der Bedarfsanmeldung beim BAS muss den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Anträge müssen bis Jahresende eingehen

Laut DKG müssen die Krankenhausträger den Förderbedarf auf Basis von Angeboten der Industrie bei den Ländern anmelden. Dafür haben die Länder laut DKG Fristen gesetzt. Die meisten Länder sammelten diese Bedarfsmeldungen und hätten Fristen zwischen Ende Mai, Juni und September genannt.

Nach Ablauf dieser Frist begännen die drei Monate, in denen unter anderem die Krankenkassen noch Stellung nehmen könnten. Spätestens nach Ablauf der Frist würden die Anträge beim BAS in Bonn eingereicht. „Wir gehen davon aus, dass sich ab Ende August, wenn unter anderen auch Bayern und NRW nach Ablauf der dreimonatigen Frist ihre Anträge an das BAS weiterleiten, das Antragsvolumen deutlich erhöht“, sagt ein DKG-Sprecher der „Ärzte Zeitung“.

Um Geld aus dem Zukunftsfonds zu bekommen, müssen die Länder spätestens bis Ende dieses Jahres ihre Anträge beim BAS eingereicht haben.

Investitionen in digitale Infrastruktur sollen gefördert werden

Mit dem Krankenhauszukunftsfonds sollen vor allem Investitionen in die digitale Infrastruktur und Informationstechnik sowie in eine modernere Notfallversorgung der Kliniken unterstützt werden. In der ersten Runde wurden Fördergelder in Höhe zwischen 3300 und 2,3 Millionen Euro ausgezahlt. (chb)

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