Datenschutzrecht

Koalition will Entschärfung der DSGVO auch für Praxen

Union und SPD wollen kleinen und mittleren Unternehmen hinsichtlich der Regelung zu Datenschutzbeauftragten entgegenkommen.

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BERLIN. Im Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Geht es nach den Fraktionen der Koalition, sollen nun einzelne Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entschärft werden, um unter anderem für Bürokratieabbau in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu sorgen.

Das geht aus einem gemeinsamen Änderungsantrag von Union und SPD kurz vor der Beratung des Innenausschusses über das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz hervor.

Die Forderungen der Fraktionen betreffen im wesentlichen zwei Bereiche, darunter die Regelung zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten in KMU und Praxen. Das BDSG setzt die Grenze hierfür derzeit auf zehn Beschäftigte.

Laut der SPD-Bundestagsabgeordneten Saskia Esken haben sich Union und SPD darauf geeinigt, die Grenze der Bestellpflicht für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten auf 20 Beschäftige zu erhöhen, „die ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten“. Das träfe auch viele mittelgroße Praxen. Andere datenschutzrechtliche Pflichten würden für die KMU nicht wegfallen.

Auch ohne gesetzliche Bestellpflicht seien sie mit Blick auf die eigene Rechtssicherheit, aber auch mit Blick auf die Qualität ihrer Datennutzung aber gut beraten, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, heißt in einer Mitteilung der Bundes-SPD. Die FDP hatte im Mai laut „Handelsblatt“ eine deutlich höhere Grenze von 50 Beschäftigten gefordert. (mu)

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