Korruption

Kooperationen nicht unter Generalverdacht stellen

Veröffentlicht:

STUTTGART. Nachbesserungsbedarf beim Anti-Korruptionsgesetz haben nun auch die Ärzte aus Baden-Württemberg angemahnt.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der KVBW begrüßten auf ihrer Sitzung Ende Februar zwar grundsätzlich zielführende Maßnahmen, die dazu beitragen, korruptem Verhalten im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.

Der derzeitige Gesetzentwurf stelle jedoch jegliche Kooperation per se unter Generalverdacht.

Es müsse in dem Entwurf eine "rechtssichere und belastbare Abgrenzung" von im Berufsrecht und im SGB V angelegten "erwünschten Kooperationen" von unerwünschter Zusammenarbeit im Sinne korrupter Verhaltensweisen stattfinden.

Hier gelte es, das Gesetz zu präzisieren, so die Forderung der VV. (reh)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elektronische Patientenakte

Harte Sanktionen bei ePA-Nichtnutzung zunächst ausgesetzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung