Gesetzentwurf liegt vor
Korruption soll Straftat werden
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) macht ernst: Korruption im Gesundheitswesen soll künftig empfindliche Strafen nach sich ziehen. Betroffen sein sollen nicht nur Ärzte.
Veröffentlicht:BERLIN. Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten und Psychotherapeuten sollen Straftatbestände werden. Das geht aus einem bislang internen Gesetzentwurf aus dem Justizministerium hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Von dem Gesetz betroffen sind auch Pflegekräfte und Apotheker - alle Angehörigen von Heilberufen, die eine staatlich geregelte Ausbildung brauchen.
Wer aufgrund des geplanten neuen Paragrafen 299a des Strafgesetzbuches angeklagt wird, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft und Geldstrafen.
Union und SPD hatten sich bereits in den Koalitionsverhandlungen auf einen Korruptionsparagrafen für das Gesundheitswesen geeinigt.
Vorschlag der alten Koalition scheiterte
Zuvor war am Ende der vergangenen Legislaturperiode ein entsprechender Vorschlag der alten Koalition im Bundesrat gescheitert, weil er an das Präventionsgesetz angehängt war.
Weit über 300 Milliarden Euro im Jahr setzt das Gesundheitswesen in Deutschland Jahr für Jahr um - Tendenz steigend.
Nicht zuletzt wegen dieser "erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens" will die schwarz-rote Koalition der Korruption in diesem Wirtschaftssektor mit den Mitteln des Strafrechts entgegentreten.
"Es soll damit der besonderen Verantwortung der im Gesundheitswesen tätigen Heilberufsgruppen Rechnung getragen und gewährleistet werden, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden", heißt es in der Gesetzesbegründung.
Das zielt auf den Auslöser der aktuellen Debatte um einen Korruptionsparagrafen für das Gesundheitswesen. Bislang ist die Annahme von Geschenken und Vergünstigungen zumindest für Freiberufler im Gesundheitswesen nicht unbedingt strafbar.
Im Mai 2012 hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass sich Bestechung und Bestechlichkeit niedergelassener Ärzte mit dem vorhandenen Rechtsinstrumentarium schwerlich verfolgen lassen.
Vorausgegangen war ein Fall, bei dem Pharmareferenten Ärzten verdeckte Prämien angeboten hatten, wenn sie Produkte des Unternehmens verschrieben.Diese Form der Vorteilsgewährung und -annahme wäre nach dem nun vorliegenden Text des Gesetzentwurfs nun justiziabel.
BAH: Kooperation nicht unter Generalverdacht stellen
In einer ersten Reaktion hat der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) gefordert, begrüßenswerte Kooperationen im Gesundheitswesen nicht unter Generalverdacht zu stellen.
"Klare, eindeutige und konkrete Handlungstatbestände müssen erarbeitet werden", heißt es in einer am Mittwoch verbreiteten BAH-Stellungnahme.
Tatsächlich setzt die Gesetzgebung im Gesundheitswesen zunehmend auf Kooperation von Leistungserbringern. Diese sollten nach Ansicht von Vertretern von Ärztegenossenschaften nicht kriminalisiert werden.
Der Bundesverband fürchtet, dass Arztnetze, ambulant-stationäre Kooperationen, Apparate- und Laborgemeinschaften sowie Genossenschaften unter Druck geraten.
Auch die Industrie ruft nach Klarheit. An Projekten der Integrierten Versorgung können sich auch Arzneihersteller beteiligen. Die Pharmaindustrie will ab diesem Jahr Geldflüsse zwischen Industrie und Ärzten öffentlich machen.
Die Opposition stellte den Patientenschutz in den Vordergrund. Patienten müssten darauf vertrauen können, dass eine Behandlungsempfehlung aus gesundheitlichen und nicht aus finanziellen Interessen erfolge, sagte Maria Klein-Schmeink von den Grünen der "Ärzte Zeitung".