Zwangsstilllegung von Praxen
Kooperationen schützen nur bedingt
Der Zulassungsausschuss soll zukünftig die Ausschreibung von Arztsitzen ablehnen, wenn eine Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. Was das für Gemeinschaftspraxen bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Dr. Ingo Pflugmacher.