Bundesgerichtshof

Kündigung säumiger Mieter erleichtert

KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kündigung von Mietwohnungen wegen Zahlungsrückständen erleichtert.

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Der Vermieter könne mit einer Frist von drei Monaten auch dann kündigen, wenn der Mieter weniger als zwei Monatsmieten im Rückstand ist, entschied der BGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Beträgt der Rückstand allerdings weniger als eine Monatsmiete und dauert er weniger als einen Monat, dann liege kein Kündigungsgrund vor.

Der BGH gab mit der Entscheidung der Klage eines Berliner Vermieters statt. Nach der gesetzlichen Regelung ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Rückstand mehr als zwei Monatsmieten beträgt und länger als zwei Monate dauert.

Nach Meinung der Richter ist daneben jedoch auch eine "ordentliche Kündigung" mit einer Frist von drei Monaten möglich, wenn der Mieter seine Pflichten verletzt. Bislang war umstritten, ab wann ein Zahlungsrückstand eine solche ordentliche Kündigung rechtfertigt.

Az. VIII ZR 107/129

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