Corona-Bürgertests
Laborärzte fordern: Corona-Bürgertests nur durch Ärzte!
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte stößt sich am Ansinnen des Bundesgesundheitsministeriums, künftig das RKI mit der Abrechnungsprüfung der Corona-Testzentren einzubinden. Die Laborärzte fordern, dass ausschließlich Ärzte die Tests durchführen.
Veröffentlicht:Berlin. Deutschlands Laborärzte stören sich daran, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) laut Entwurf für eine neue Corona-Testverordnung (TestV) das Robert Koch-Institut (RKI) in die Abrechnungsprüfung der Bürgertests einbinden will.
Statt das RKI mit der Abrechnungsprüfung der Corona-Testzentren zu beauftragen, schlägt der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) vor, dass Coronavirus-Bürgertests bis zu deren vollständiger Abschaffung nur noch in ärztlich geleiteten Testzentren durchgeführt werden dürfen, wie der BDL am Dienstag mitteilte.
Neue Corona-Testverordnung
Bundesgesundheitsministerium will Abrechnung von Corona-Bürgertests vom ÖGD prüfen lassen
„Für ärztliche Leistungen und ihre Abrechnung bestehen klare Regularien. Deren Einhaltung wird wirksam kontrolliert. Der Bundesgesundheitsminister sollte daher jetzt den nächsten Schritt machen und die Finanzierung gewerblicher Laien-Testzentren beenden. Das RKI hat andere Aufgaben und Kompetenzen als die Betrugsermittlung. Statt eine neue Baustelle zu eröffnen, sollte das RKI bestehende voranbringen, vor allem im Infektionsmonitoring“, so der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski.
Konsequenzen gefordert
Bobrowski betont, dass es derzeit keine Anzeichen dafür gebe, dass sich die Testqualität bei den von medizinischen Laien durchgeführten Bürgertests verbessere. Einiges spreche aber für weiter verschlechterte Arbeitsbedingungen der Teststellen-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter unter dem Kostendruck der aktuellen Coronavirus-Testverordnung.
„Es ist dann nur konsequent zu sagen, wer keine medizinische Qualifikation besitzt, darf nicht mehr andere Menschen testen“, fordert Bobrowski abschließend Konsequenzen aus den aktuellen Entwicklungen.
„Nicht mehr von medizinischen Laien“
Der BDL weist auch darauf hin, dass die Coronavirus-Schnelltests ab Mai 2025 in die höchste Risikoklasse D der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika eingestuft werden. „Eigentlich dürften sie bereits seit dem 26. Mai 2022 nicht mehr von medizinischen Laien eingesetzt werden, die EU hat aber den Übergangszeitraum um drei Jahre verlängert. Der Bund sollte jetzt schon auf die Risikoeinstufung reagieren und den Schnelltest-Einsatz in gewerblichen Testzentren nicht mehr finanzieren. Im Vergleich zu den Selbsttests gibt es keinen wissenschaftlich erwiesenen Mehrnutzen der Testzentren-Tests“, so Bobrowski.