Gesetzesinitiative
Bundesländer wollen Angriffe auf Ehrenamtliche härter bestrafen
Auf Initiative Bayerns schlägt der Bundesrat eine Änderung des Strafrechts vor. Ziel: Angriffe auf ehrenamtlich engagierte Personen bei der Strafzumessung eigens zu berücksichtigen.
Veröffentlicht:Berlin. Der Bundesrat will Angriffe auf gemeinnützig tätige Personen schärfer ahnden. Anlässlich der Plenumssitzung am heutigen Freitag sei der Bundesregierung ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts zugeleitet worden. Die Initiative der Länderkammer sei von Bayern angeregt worden, heißt es.
Konkret sollen nach dem Wunsch der Länder die Grundsätze der Strafzumessung (§ 46 Strafgesetzbuch) um einen Passus ergänzt werden, wonach „auch die Eignung, gemeinnütziges Engagement des Geschädigten nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“ als zumessungsrelevante Tatauswirkung zu berücksichtigen wäre.
Zur Begründung führt die Länderkammer an, gemeinnütziges Engagement – „zum Beispiel kommunale Mandatsträger, Flüchtlingshelfer, Schiedsrichter und Personen im sicherheitsrelevanten Ehrenamt wie Feuerwehr oder Rettungsdienst“ – werde immer wieder zum Ziel sowohl physischer als auch psychischer Angriffe.
Durch die Berücksichtigung bei der Strafzumessung bringe die Gesellschaft auch eine Wertschätzung gemeinnütziger Arbeit zum Ausdruck. Weiter heißt es, nach Stellungnahme werde die Bundesregierung den Entwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Es gebe jedoch keine festen Fristen, wann sich das Parlament mit der Sache befasst. (cw)