Vor dem Prozessauftakt

Landgericht arbeitet Mannheimer Hygieneskandal auf

Hat der ehemalige Geschäftsführer der Klinikum Mannheim GmbH zwischen 2007 und 2014 im Zuge des Hygieneskandals am Uniklinikum gegen das Medizinproduktegesetz verstoßen? Das klärt ein Gericht in Kürze.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Das Uniklinikum Mannheim war zwischen 2007 und 2014 Schauplatz eines Hygieneskandals, der bundesweit für Aufsehen sorgte.

Das Uniklinikum Mannheim war zwischen 2007 und 2014 Schauplatz eines Hygieneskandals, der bundesweit für Aufsehen sorgte.

© Frank May / dpa

Mannheim. Ziemlich genau drei Jahre nach der Ankündigung der Staatsanwaltschaft Mannheim, gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Klinikum Mannheim GmbH Anklage beim Landgericht (LG) Mannheim wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz zu erheben, startet nun am 22. Februar der Prozess gegen den Mann. Dem mittlerweile 72-jährigen Angeklagten wird laut LG „zur Last gelegt, er habe es in seiner früheren Eigenschaft als Geschäftsführer der Klinikum Mannheim GmbH zwischen 2007 und seinem Ausscheiden im Spätherbst 2014 vorsätzlich unterlassen, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass nicht ausreichend sterilisiertes Operationsinstrumentarium im Klinikbereich für den Einsatz vorgehalten wird.“

Hierdurch sei die Gesundheit vieler Patienten gefährdet worden. „Die strafrechtliche Bewertung erfolgt ausschließlich nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes“, so die Staatsanwaltschaft.

Expertenkommission bescheinigte Fortschritte

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, es nach den bereits im Februar 2007 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgten Beanstandungen des Aufbereitungsprozesses von Op-Instrumenten unterlassen zu haben, Maßnahmen für eine gesetzeskonforme Aufbereitung anzuordnen. Haare, Knochensplitter, tote Fliege im OP: Zu den Hygieneverstößen an der Mannheimer Uniklinik waren in Medienberichten viele Details bekannt geworden. Einem Medienbericht zufolge sollen Mitarbeiter auf die Mängel hingewiesen haben – doch geändert habe sich nichts. Der Angeklagte trat letztlich im Oktober 2014 ab. Die Klinik verordnete sich, durch eine neue Doppelspitze das Vertrauen der Patienten zurückgewinnen.

Nach Bekanntwerden der Hinweise des Regierungspräsidiums Karlsruhe hatte sich die neue Geschäftsführung des Universitätsklinikums Mannheim das Ziel gesetzt, bei der Aufbereitung von Sterilgut zu den führenden Kliniken in Deutschland zu gehören. Dazu hat sie die Aufbereitung von Sterilgut komplett neu aufgestellt und ehemals dezentrale Einheiten in einer zentralen Abteilung zusammengefasst.

Diese Zentrale Sterilgutversorgung werde von einem zertifizierten Spezial-Unternehmen, mit eigenem Personal und fachkundigen Mitarbeitern des Universitätsklinikums betrieben. Gleichzeitig seien die Räume der Abteilung so umgebaut worden, dass dort möglichst optimale Rahmenbedingungen für die Wäsche, Desinfektion und Sterilisation der Instrumente herrschen. Das in der Sterilgutversorgung eingesetzte Personal sei weiterqualifiziert, neue Geräte angeschafft und die Abläufe grundlegend verändert worden.

Neun Fortsetzungstermine

Außerdem habe das Universitätsklinikum rund zwei Drittel seiner vorhandenen Operationsbestecke durch neue Instrumente ersetzt. Eine vom Aufsichtsrat eingesetzte unabhängige Expertenkommission am Universitätsklinikum Mannheim lobte in ihrem Abschlussbericht die Neuaufstellung.

Das LG Mannheim hat neun Fortsetzungstermine im Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer bis Ende April angesetzt. Je nach Prozessverlauf droht ihm schlimmstenfalls eine mehrjährige Haftstrafe, heißt es.

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