Wegen Mordes verurteilt

Lebenslange Haftstrafe für falsche Anästhesistin

Sie arbeitete als Narkoseärztin, obwohl sie keine war. Drei Patienten starben deshalb nach Überzeugung des Landgerichts Kassel. Auf die 51-jahre alte Frau kommt eine sehr lange Zeit im Gefängnis zu.

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Das Landgericht Kassel um den Vorsitzenden Richter Volker Mütze (l.) stand durch den Prozess gegen die falsche Ärztin im besonderen Fokus der Medien.

Das Landgericht Kassel um den Vorsitzenden Richter Volker Mütze (l.) stand durch den Prozess gegen die falsche Ärztin im besonderen Fokus der Medien.

© Swen Pförtner/dpa

Kassel. Eine 51-Jährige, die sich ohne entsprechende Ausbildung als Narkoseärztin ausgegeben hatte, ist in Kassel zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht verhängte die Strafe am Mittwoch unter anderem wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes.

Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wird es der Verurteilten erschwert, möglicherweise bereits nach 15 Jahren wieder aus der Haft freizukommen.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die Frau mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen hatte. Nach Überzeugung der Richter starben durch ihre Behandlungsfehler drei Patienten, andere trugen schwere Schäden davon.

Erst bei Kammerwechsel aufgeflogen

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, Betäubungsmittel mal falsch dosiert, mal eine Blutvergiftung nicht behandelt zu haben. Auch für stundenlangen Sauerstoffmangel sowie Schäden des Herz-Kreislauf-Systems und Organversagen von Patienten soll sie verantwortlich sein. Mal habe sie zu langsam, mal gar nicht auf die Komplikationen während der Narkose reagiert.

Nach ihrer Arbeit in Fritzlar von 2015 bis 2018 wechselte die Frau in den Reha-Bereich einer Klinik in Schleswig-Holstein – laut Ermittlern ebenfalls wieder unter falschen Angaben.

Doch beim Wechsel der Ärztekammer wurden Unstimmigkeiten in ihren Unterlagen entdeckt. Die Angeklagte zeigte sich wegen Anstellungsbetrugs selbst an, doch auch die Ärztekammer Hessen und ihr früherer Arbeitgeber zeigten sie an.

Geltungsdrang

Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe für die Frau gefordert. Ihrer Überzeugung nach handelte die Angeklagte aufgrund eines übersteigerten Geltungsbedürfnisses. Die Angst, den Status als Ärztin zu verlieren, habe sie Menschenleben gefährden und sogar nach Todesfällen weitermachen lassen.

Die Verteidigung hatte den Mordvorwurf zurückgewiesen und sich für eine achtjährige Freiheitsstrafe unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in 16 Fällen ausgesprochen. (dpa)

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