Gehaltsunterschiede
MFA verdienen in Kliniken viel mehr
Die Suche nach MFA wird für Praxen zum Problem. Das Zi nennt als Grund die Zahlungsbereitschaft der Kliniken. Und die kommt nicht von ungefähr.
Veröffentlicht:Berlin. Für Vertragsarztpraxen wird es offenbar zunehmend schwierig, medizinisches Fachpersonal zu finden und an die Praxis zu binden. Grund dafür sind deutlich höhere Tarifgehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Krankenhäusern im Vergleich zu ihren Kolleginnen in Vertragsarztpraxen: Das monatliche Einstiegsgehalt einer MFA im Krankenhaus liegt, ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen, um immerhin rund 500 Euro höher als das für MFA im niedergelassenen Bereich.
Zu diesem Ergebnis kommt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), das aktuell die Einstiegsgehälter der MFA in Krankenhäusern und Vertragsarztpraxen nach Tarifvertrag zwischen 2018 und 2020 verglichen hat.
Das Einstiegsgehalt von MFA in öffentlichen Krankenhäusern und Kliniken liegt laut Tariftabelle 2020 bei rund 2500 Euro (TVöD-B, EG 5, Stufe 1); das Einstiegsgehalt von MFA in der ambulanten Versorgung beträgt dem Manteltarifvertrag zufolge hingegen nur rund 2000 Euro (Tätigkeitsgruppe 1).
Auch mit wachsender Berufserfahrung bleiben die Unterschiede deutlich: So erhalten MFA in der ambulanten Versorgung im fünften Berufsjahr mit der ersten Gehaltssteigerung ein monatliches Bruttogehalt von rund 2100 Euro; Klinik-MFA liegen dann bereits bei rund 2800 Euro monatlich.
Krankenhäuser beim Orientierungswert im Vorteil
Der Spielraum für die Entwicklung der Gehälter hängt auch von der Weiterentwicklung der Preiskomponente der Vergütung ab. Diese wird für ambulante und stationäre Leistungen durch den jeweiligen Orientierungswert bestimmt.
Der steigt in der stationären Versorgung seit Jahren deutlich stärker an als in der vertragsärztlichen Versorgung, wie das Zi in seiner „Grafik des Monats“ abbildet: Zwischen 2016 und 2020 sei der Orientierungswert für Krankenhäuser um 15,02 Prozent gestiegen, für Vertragsarztpraxen lediglich um 6,96 Prozent.
Für das Jahr 2021 setzt sich dies fort: Für Kliniken beträgt der Anstieg 2,6 Prozent, für Praxen nur 1,25 Prozent (siehe nachfolgende Grafik). Die Preise für stationäre Leistungen werden dann seit 2016 um 18,63 Prozent, die für vertragsärztliche Leistungen nur um 8,30 Prozent gestiegen sein.
Es sei „kein Wunder, dass es Krankenhäusern leichter fällt, höhere Tarifgehälter für MFA zu zahlen. Deshalb darf sich die Politik nicht nur um die Personalknappheit in Kliniken kümmern. Wird nicht zugunsten der Vertragsarztpraxen nachgesteuert, droht ein Engpass in der medizinischen Versorgung“, kommentiert der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried die Ergebnisse des Zi. (mu)