Hilfsmittel

MedTech unterstützt Petition für Ausschreibungsstopp

In einer Petition fordert ein Orthopädietechniker im Hilfsmittelbereich das Ausschreibungsverbot von Rollstühlen. Der Industrieverband Spectaris unterstützt ihn dabei. Argumentiert wird mit der Angst um die Versorgungsqualität.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Hilfsmittel im Betrieb: Oft dauere es zu lange, bis Patienten einen Rollstuhl bekommen, moniert der Petentent Gerhard Marx, der ein Ausschreibungsverbot bei Rollstühlen fordert.

Hilfsmittel im Betrieb: Oft dauere es zu lange, bis Patienten einen Rollstuhl bekommen, moniert der Petentent Gerhard Marx, der ein Ausschreibungsverbot bei Rollstühlen fordert.

© Don Bayley / iStock

HANAU/BERLIN. Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich, speziell bei Rollstühlen, führen zu einer Verschlechterung der Situation von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Die schnelle Versorgung mit diesen Hilfsmitteln ist bei Ausschreibungen nicht gewährleistet.

Dieser Ansicht ist zumindest der Orthopädietechniker Gerhard Marx, der in Hanau ein gleichnamiges Sanitätshaus betreibt. In einer Petition an Gesundheitsminister Hermann Gröhe fordert er nun, den Paragrafen 127 im SGB V "so anzupassen, dass keine Hilfsmittel mehr ausgeschrieben werden können."

Kritische Lieferzeiten

Die Lieferzeit ist ein weiteres Argument, das Marx als Begründung für seine Forderung anführt: "Durch die Zerstörung der wohnortnahen Versorgung kommt es immer zu einer Verlängerung der Lieferzeiten. Dies nicht nur bei der Erstlieferung eines Hilfsmittels sondern auch bei Reparaturen.

Ausschreibungsgewinner sind nicht in der Lage, wegen einer kleinen Reparatur extra einen Fahrer zum Versicherten zu schicken, wie es bei einer wohnortnahen Versorgung möglich ist." Bei einer Untersuchung der Uni Frankfurt sei festgestellt worden, dass es durchschnittlich sieben Tage bis zur Lieferung dauere. Dies sei für einen Patienten nach einer Krankenhausentlassung nicht akzeptabel.

Rückenwind für seine Petition, die noch bis zum 10. April unterzeichnet werden kann, bekommt Marx vom Deutschen Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien Spectaris. Der Branchenverband kritisiert ebenfalls die derzeitige Ausschreibungspraxis im Hilfsmittelbereich und unterstützt deshalb die Petition explizit, wie es in einer Mitteilung heißt.

Das Ziel des Gesetzgebers, mit Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Beibehaltung der bisherigen Produkt- und Dienstleistungsqualität zu gewährleisten wird nach Ansicht des Verbandes deutlich verfehlt.

"Im Gegenteil", so Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei Spectaris, "die Versorgungsqualität der gesetzlich versicherten Patienten hat sich massiv verschlechtert. Dazu kommt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowohl der Leistungserbringer als auch der Hersteller gleichermaßen gefährdet wird."

Kostendeckung oft nicht erreicht

Durch Ausschreibungen von Hilfsmitteln würden die Preise in der Regel so weit abgesenkt, dass sie auch für die Ausschreibungsgewinner selbst bei reduzierter Produkt- und Dienstleistungsqualität nicht kostendeckend seien. "Die Erfahrungen mit der derzeitigen Ausschreibungspraxis haben gezeigt, dass heute das einzige Zuschlagskriterium der Preis ist.

Weder die Beratung noch die Versorgungsqualität oder Qualität des Hilfsmittels spielen eine Rolle. Dies führt dazu, dass viele Hersteller und Leistungserbringer aus dem Markt gedrängt werden, weil sie diesen Preisunterbietungskampf nicht überstehen oder erst gar nicht mitmachen. Vielmehr hält der Trend zum Zuzahlungsmarkt an", erläutert Kuhlmann.

Statt Ausschreibungen sollten wieder direkte Vertragsabschlüsse zwischen Kassen und Leistungserbringern gelten, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen, fordert Spectaris. Sollte der Gesetzgeber dennoch an Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich festhalten, müsse zumindest die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot entfallen.

"Das Zuschlagskriterium darf nicht allein der niedrigste Preis sein. Weitere Wirtschaftlichkeitskriterien wie die Qualität des Hilfsmittels, die Leistungsfähigkeit des Services, die Umwelteigenschaften sowie die Qualifikation des Servicepersonals müssen unbedingt ebenfalls berücksichtigt werden", fordert Kuhlmann.

Aus Verbandssicht seien Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich grundsätzlich ungeeignet. Es sei an der Zeit, "endlich gegenzusteuern, bevor es zu spät ist und nicht noch mehr Versicherte unter der sinkenden Versorgungsqualität zu leiden haben und viele insbesondere mittelständische Betriebe sowohl auf Seiten der Leistungserbringer als auch auf Seiten der Hersteller in den Ruin getrieben werden", resümiert Kuhlmann.

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