Oberlandesgericht Dresden

Urteil: Medizinische Grundaufklärung ist auch bei alternativmedizinischen Verfahren Pflicht

Ein Arzt, der alternativmedizinische Verfahren anbietet, muss den Patienten alle Vor- und Nachteile benennen, so das OLG Dresden. Besonders strenge Anforderungen gelten für bestimmte Methoden.

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Die Autorinnen und Autoren resümieren, dass vor allem eine hohe Komorbidität (CCI    5) sowie Gebrechlichkeit den fehlenden Nutzen einer ICD-Therapie voraussagen können: Die Wahrscheinlichkeit eines nicht arrhythmiebedingten Todes war darunter ungefähr vervierfacht bzw. verachtfacht.

© Pijitra / stock.adobe.com

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Wem der implantierbare Defibrillator eher nicht nützt