Versicherungen

Nach dem Sturm hagelt es Anträge

Die heftigen Stürme in der Nacht von Pfingstmontag haben in NRW Sachschäden in Millionenhöhe hinterlassen. Dächer wurden abgedeckt, Bäume entwurzelt, Hausbesitzer und Autofahrer teils massiv geschädigt. Wir sagen Ihnen, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt.

Von Wolfgang Büser Veröffentlicht:
Schäden durch umgestürzte Bäume sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert - wenn der Sturm stark genug war.

Schäden durch umgestürzte Bäume sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert - wenn der Sturm stark genug war.

© Horst Ossinger / dpa

KAMEN. Hausbesitzer sind regelmäßig für ihr eigenes Hab und Gut durch die Wohngebäudeversicherung auf Neuwertbasis abgesichert, die nicht nur bei Feuer- und Leitungswasserschäden einspringt, sondern auch in stürmischen Zeiten.

Sie zahlt auch bei Schäden, die am Haus entstanden sind, weil ein Baum umgeknickt ist oder Äste herumgewirbelt sind.

Hat ein Baum auf dem Nachbargrundstück Schäden angerichtet, dann leistet zwar die Wohngebäudeversicherung des Nachbars ebenfalls.

Jedoch wird sie beim Besitzer des Baumes beziehungsweise bei dessen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Rückgriff nehmen, wenn sich herausstellt, dass der Baum morsche Äste hatte, die auch bei weniger starken Winden abgebrochen wären und Schaden angerichtet hätten.

Entsprechendes gilt unmittelbar, falls der durch den benachbarten Baum geschädigte Hausbesitzer keine Wohngebäudeversicherung hat und den Schaden zunächst selbst beglichen hat.

Geld oft erst ab Windstärke 8

Die Wohngebäudeversicherung erstreckt sich - wie der Name schon sagt - zunächst ausschließlich auf das Wohnhaus. Wer Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Hundehütte, Zaun oder ähnliche Grundstücksbestandteile mitversichern will, der muss dies im Regelfall mit seiner Versicherung eigens vereinbart haben.

Und: Für voll gelaufene Keller gibt es nur Geld von der Wohngebäudeversicherung, wenn Elementarschäden mitversichert sind. Sturmschäden an Gebäuden, Hausrat und Autos werden von den meisten Gesellschaften erst ab Windstärke "8" (das heißt mindestens 62 km/h) ersetzt.

Einige Gesellschaften fühlen sich erst ab Windstärken im zweistelligen Bereich zuständig, ihren Versicherten Schäden zu ersetzen.

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft herauszufinden, ob es sich mit Blick darauf überhaupt lohnt, einen "Sturmschaden" anzumelden - oder aber sich für künftige Fälle nach einer anderen Versicherung umzusehen. Wie stark es "geweht" hat, ist beim Deutschen Wetterdienst in Offenbach mit Zweigstellen in allen Bundesländern zu erfahren.

Sturmschäden an Wohnungseinrichtungen fallen unter den Schutz der Hausratversicherung. Sie ersetzt zum Beispiel Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen.

Regenwasserschäden sind versichert, wenn der Wind das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrückt hat und dadurch Wasser in die Wohnung gekommen ist. Für zerborstene Scheiben müsste eine Glasbruchversicherung bestehen; sie kommt auch für eine Notverglasung auf.

Vom Balkon gefallene Blumentöpfe, die einen Passanten treffen, können bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sein. Wurde sie für überflüssig gehalten, dann kann ein Verletzter direkt vom Eigentümer Schadenersatz verlangen.

Entsprechendes gilt für die Dachziegel, die einem Fußgänger oder Autofahrer zu nahe gekommen sind. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern wäre die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung im Falle eines Falles der Ansprechpartner.

Manches zahlt nur die Vollkasko

Autofahrer sollten wissen: Wer mit seinem Wagen bei Sturm von der Straße abkommt oder gegen einen auf der Straße liegenden Baumstamm fährt, dem ersetzt die Vollkaskoversicherung den Schaden; die Teilkaskoversicherung würde dafür nicht ausreichen.

Das gilt ebenfalls, wenn jemand in ein Fahrzeug hinein fährt, das zuvor gegen einen umgestürzten Baum geprallt ist. Die Teilkasko kann aber in Anspruch genommen werden, wenn ein Pkw durch herunter gefallene Gegenstände (Dachziegel, Äste) oder durch einen umstürzenden Baum beschädigt wurde.

Natürlich sind solche Schäden auch durch die Vollkasko gedeckt.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Weiteres Vorgehen bei der Novelle

Bundesregierung zur GOÄ: Erst muss sich die Ärzteschaft einigen

Kommentar zum Streit um die GOÄ-Novelle

Unangemessene Tonlage

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

47. Deutscher Krankenhaustag

Ärztliche Vollzeitstellen in Kliniken: Zehn Prozent Differenz zwischen Ist und Soll

Leitartikel zum Kompromiss von SPD und Union

Frühere Neuwahlen – vernünftig und ein Hoffnungsschimmer

Lesetipps
Der Deutsche Krankenhaustag ist Teil des Programms der Medizinmesse MEDICA in Düsseldorf.

© Messe Düsseldorf / ctillmann

47. Deutscher Krankenhaustag

Klinikreform: Klinikverbände hoffen auf den Vermittlungsausschuss

Wie geht es nach der Neuwahl des Bundestages in der Gesundheitspolitik weiter? Der Virchowbund macht Vorschläge, die heftige Debatten auslösen könnten.

© New Africa / stock.adobe.com

Zukunft des Gesundheitswesens

Freie Arztwahl soll für Patienten teurer werden

Steine stapeln in der Natur kann für Stressgeplagte ein entspannendes Ritual sein.

© Igor / stock.adobe.com / KI-generiert

Stressmediziner im Interview

Kollege gibt Tipps: Das hilft Ärzten bei Stress