Lohnnebenkosten
Neue Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung
Der turnusgemäße Verordnungsentwurf zu neuen Rechengrößen in gesetzlicher Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung liegt vor: Gutverdiener werden erneut zur Kasse gebeten.
Veröffentlicht:Berlin. Für Gutverdiener sollen die Sozialabgaben 2024 erneut turnusgemäß steigen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt und über den das Portal „The Pioneer“ (Mittwoch) zuerst berichtete. Die Verordnung solle am 11. Oktober vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden, heißt es.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen sollen dadurch angehoben werden. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden. Wer darüber hinaus mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Bisher lag die Grenze bei 7.300 Euro in den alten sowie 7.100 Euro in den neuen Ländern.
GKV-Versicherungspflicht bis 69.300 Euro Jahreseinkommen
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll zum 1. Januar auf bundeseinheitlich Euro 5.175 pro Monat steigen. Bisher lag sie bei 4.987,50 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze soll im kommenden Jahr von 66.600 auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Rechengrößen sind laut Entwurf „immer für ein Kalenderjahr fortzuschreiben“ und werden dabei nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst. (dpa)