Demenz
Neurologen wollen Beratung nicht zum Nulltarif
Angehörige, die Patienten mit Demenz pflegen, brauchen oft besonders viel Beratung durch den Facharzt, sagen Neurologen und Psychiater. Die Krux: Aus ihrer Sicht bekommen die Fachärzte diese Leistung nicht angemessen vergütet.
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Patienten-Gespräch: Beratung kostet Zeit - und Geld.
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KÖLN. Wer als Angehöriger einen Demenzpatienten pflegt, braucht eine qualifizierte Beratung durch Neurologen, Nervenärzte und Psychiater. Diese fachärztliche Leistung muss künftig angemessen vergütet werden, fordert der Spitzenverband ZNS (SPiZ).
"Typischerweise sind pflegende Angehörige von Demenzpatienten sehr belastet und haben einen besonders hohen Informationsbedarf", sagt der SPiZ-Vorsitzende Dr. Frank Bergmann. Plötzliche Verschlechterungen bei den Patienten wie akute Unruhe, die Weglauftendenz oder aggressive Verhaltensweisen erforderten zum Teil kurzfristige Beratungen der Pflegenden.
Der Aufwand summiere sich schnell auf einige Stunden. Die Beratungstätigkeit der Fachärzte erstrecke sich nicht nur auf medizinische Aspekte, sondern umfasse auch juristische und soziale Fragen.
Bei den Gesprächen gehe es nicht nur um die Versorgung der Patienten, sondern auch um die Unterstützung der oft psychisch, physisch und finanziell überforderten Angehörigen.
Bei 1,4 Millionen Demenzpatienten in Deutschland könne von fast einer Million pflegender Angehöriger ausgegangen werden, betont Dr. Christa Roth-Sackenheim, die Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Psychiater.
"Viele von ihnen sind überlastet." Die qualifizierte Beratung durch den Facharzt über externe Hilfsmöglichkeiten könne wesentlich zur Entlastung beitragen, sagt sie.
Neurologen, Nervenärzte und Psychiater brauchen einen ökonomischen Ausgleich, um die intensive Beratung realisieren zu können, sagt Bergmann. Zwar gebe es im EBM Ziffern für die Angehörigenbetreuung. In der Abrechnungswirklichkeit erhalte der Arzt für die Patienten- und die Angehörigenbetreuung zusammen aber eine Pauschale von rund 44 Euro im Quartal.
"Das genügt nicht einmal für die Patientenversorgung." Die Betreuung der Angehörigen werde in der Regel de facto gar nicht vergütet. "Qualifizierte Beratungsleistungen sollten angemessen als Einzelleistung vergütet werden", fordert Bergmann. (iss)