Bundesverfassungsgericht
Off-Label-Use bei schwerstkranken Patienten: Positive Einschätzung der Ärztin reicht nicht aus
Bei schwerstkranken Patienten reicht die positive Einschätzung der behandelnden Ärztin für eine Off-Label-Anwendung nicht aus. Die Richter betonen: Es brauche ernsthafte Hinweise auf eine maßgebliche Wirksamkeit.