Bundesverfassungsgericht

Off-Label-Use bei schwerstkranken Patienten: Positive Einschätzung der Ärztin reicht nicht aus

Bei schwerstkranken Patienten reicht die positive Einschätzung der behandelnden Ärztin für eine Off-Label-Anwendung nicht aus. Die Richter betonen: Es brauche ernsthafte Hinweise auf eine maßgebliche Wirksamkeit.

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