Schadensfall
Ohne Haftpflichtversicherung droht der finanzielle Ruin
80 Prozent aller Haushalte in Deutschland sind gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert. Gute und leistungsstarke Tarife gibt es schon für unter 100 Euro pro Jahr.
Veröffentlicht:Köln. Wer bei anderen einen Schaden verursacht, sei es aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit, der muss dafür aufkommen – das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Der Verursacher haftet dabei unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Ohne eine private Haftpflichtversicherung droht schnell der finanzielle Ruin. Sie kommt für fahrlässige Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich auf.
„Die private Haftpflichtversicherung ist eine existenziell wichtige Police, die jeder haben sollte“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Vor allem Personenschäden gehen schnell in die Millionen, vor allem wenn wegen bleibender Schäden lebenslange Zahlungen erforderlich sind.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hatten zuletzt mehr als 80 Prozent der Haushalte in Deutschland eine solche Police. Das ist im Vergleich zu anderen Versicherungen ein hoher Wert, allerdings verzichten immerhin knapp 20 Prozent der Haushalte auf diesen wichtigen Schutz.
An der Höhe der Versicherungsbeiträge dürfte das eigentlich nicht liegen, denn gute und leistungsstarke Tarife gibt es schon für unter 100 Euro im Jahr.
Selbstbeteiligung ist überflüssig
Viele Versicherer bieten Basis-, Mittelklasse- und Toptarife an. Die Preisunterschiede sind klein, sparen lohnt hier oft nicht. „Wir empfehlen, immer den Besttarif zu nehmen“, sagt Straub. Eine Selbstbeteiligung im Vertrag halten Verbraucherschützer für überflüssig, denn Policen ohne Selbstbeteiligung sind kaum teurer.
Grundsätzlich gilt: Die Haftpflichtpolice greift nur bei Fahrlässigkeit, nicht bei Vorsatz. Verbraucher sollten in allen drei Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. 10 Millionen Euro sind heute der Mindeststandard, für einen geringen Aufpreis lassen sich bis zu 50 Millionen Euro absichern.
Viele ältere Verträge haben allerdings noch deutlich geringere Deckungssummen, oft nur einige 100.000 Euro. Kunden sollten daher den Versicherungsschutz unbedingt regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen. „Das kann sich auch grundsätzlich lohnen, weil die Policen in den vergangenen Jahren immer leistungsstärker geworden sind“, sagt der Passauer Versicherungsmakler Christopher Schätzl.
Kinder über Eltern mitversichern
Kinder können grundsätzlich über die Eltern mitversichert werden, bis sie volljährig sind oder heiraten. Unabhängig vom Alter ist der Nachwuchs weiter über die Eltern versichert, solange er zur Schule geht, einen Bundesfreiwilligendienst absolviert, seine erste Berufsausbildung macht oder sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet. Eine Lehre mit anschließendem Studium zählt insgesamt als Erstausbildung.
Masterstudenten, Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter brauchen dagegen einen eigenen Vertrag. Allerdings lauert der Teufel im Detail, wenn es um die Mitversicherung des Nachwuchses geht. „Es sind immer noch viele Tarife im Umlauf, bei denen Kinder in Ausbildung nur dann mitversichert sind, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen“, erläutert Schätzl. Ein guter Tarif bietet auch Schutz, wenn Sohn oder Tochter auswärts wohnen.
Sind Kinder bis sieben Jahre mitversichert?
Zudem gibt es Anbieter, die eine Mitversicherung ausschließen, sobald der Nachwuchs eigenes Einkommen hat. Damit wären Auszubildende nicht versichert, obwohl sie sich eindeutig in der Erstausbildung befinden. Unterschiede gibt es auch bei der Frage, ob Kinder bis sieben Jahre mitversichert sind. Ihre sogenannte Deliktunfähigkeit hat zur Folge, dass von ihnen verursachte Schäden nicht immer versichert sind.
Klären sollten Kunden auch, ob im Vertrag Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen versichert sind. Fällt die ausgeliehene Kamera herunter oder läuft Kaffee über das Laptop eines Freundes, ist das nicht automatisch von einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Der Vertrag muss solche Schäden explizit einschließen.